Verfahren

  • Bau- und Abbruchabfälle können Sie an verschiedenen Recycling-Stationen abgeben.
  • Es werden keine explosiven, radioaktive und infektiöse Stoffe angenommen.
  • Die Abfälle und Wertstoffe sind in die entsprechend beschrifteten Behälter oder Container einzufüllen.
  • Die Anlieferung der Abfälle/Wertstoffe muss in Transportgebinden (zum Beispiel in Säcken, Körben oder Kartons) erfolgen.
    • Die Transportgebinde müssen gefahrlos von einer Person über eine Treppe/Zugang in den Container geladen werden können.
    • Transportgebinde, die breiter sind als die Containeraufgänge oder die nur von zwei Personen transportiert werden können, werden aus Sicherheitsgründen abgewiesen.
    • Ebenso werden auf offenen Planen transportierte Abfälle/Wertstoffe nicht angenommen, es sei denn die Abfälle/Wertstoffe werden ebenerdig (nicht in einem Container) angenommen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Asbest muss luftdicht in einer Folie und künstliche Mineralfasern müssen in einem Gewerbesack verpackt angeliefert werden. Den Gewerbesack können Sie vor Ort kaufen.

Bauabfälle über 1 Kubikmeter können einem geeigneten Entsorgungsunternehmen oder einer Bauabfallsortieranlage zur weiteren Entsorgung oder Verwertung übergeben werden. Die Entsorgung ist kostenpflichtig.