Welche Fristen sind zu beachten?

Der Baubeginn ist mindestens eine Woche vor dem geplanten Baubeginn oder der Wiederaufnahme der Bauarbeiten anzuzeigen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Keine Angabe.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.