Verfahren

Mit der Zusendung einer Baufreigabe und bei Erteilung einer Baugenehmigung wird auf die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Baustelleneinrichtungen hingewiesen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Für Baustelleneinrichtungen auf öffentlichen Verkehrsflächen (Vorbehaltsnetz) ist das Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen zuständig. Für Baustelleneinrichtungen in Wohnstraßen und Arbeitsstellen im Vorbehaltsnetz, sofern die Fahrbahn nicht betroffen ist (z. B. ausschließlich Geh- und/oder Radweg auf einer Hauptstraße betroffen) ist das jeweilige Polizeirevier im Stadtteil zuständig.

Zum Vorbehaltsnetz gehören:

  • namentlich aufgeführte Straßenliste gemäß Anlage zum Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen v. 28.01.2016 (Anlage zu § 1 Abs. 4)
  • alle Straßenabschnitte, auf denen der öffentliche Personennahverkehr regelmäßig verkehrt.

Nähere Informationen unter: http://www.asv.bremen.de/service/formulare_und_antraege/arbeitsstellenantrag___baustellenantrag-2199

Für den allgemeinen Arbeitsschutz, insbesondere Bauarbeiterschutz  sowie für die Vorankündigung von Baustellen > 30 Arbeitstage und > 20 Beschäftigte, oder > 500 Persononentage ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Parkstraße 58/60, 28209 Bremen zuständig.

Für Werbeanlagen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist die DSM Deutsche Städte Medien GmbH zuständig.