Wenn Sie Fragen zum Amt für Soziale Dienste oder allgemeine Probleme mit dem Amt haben, sind die Bürgerbeauftragten die passende Anlaufstelle. Sie erhalten Beratung und Hilfestellung und können Kritik und Lob anbringen.

Für das Amt für Soziale Dienste ("AfSD") gibt es zwei Bürgerbeauftragte, an die Bürgerinnen und Bürgern sich wenden können, wenn

  • sie allgemeine Probleme mit dem AfSD haben, also beispielsweise Beschwerden und Kritik anbringen möchten.
  • sie allgemeine Hilfestellung zum Umgang mit dem Amt für Soziale Dienste benötigen.
  • dem AfSD Hinweise auf soziale Missstände mitteilen möchten.

Die Bürgerbeauftragten sind für die Bearbeitung von Fachverfahren nicht zuständig. Bürgerinnen und Bürger, die konkrete Auskünfte zu laufenden Verfahren benötigen, sollten sich zunächst an die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter wenden. Die Bürgerbeauftragten können auch bei der Suche nach zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern behilflich sein.

Voraussetzungen

Es gibt keine besonderen Voraussetzungen, um mit den Bürgerbeauftragten in Kontakt zu treten. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Bürgerbeauftragten nur für allgemeine Fragestellungen zuständig sind, keine Auskünfte zu und auch keine Entscheidungen in laufenden Verfahren geben oder treffen können.