bei Versand: Abgabe der Meldung frühestens 7 Tage vor Beginn der Beförderung, in jedem Fall vor Beginn der Beförderung
bei Empfang: Abgabe der Eingangsmeldung unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach dem Ende der Beförderung
die Anzeige „Kleiner Weinerzeuger“ müssen Sie spätestens 1 Woche vor der erstmaligen Beförderung abgeben
1 Tag bis 2 Tage
gebührenfrei
Wenn Steuerbelange gefährdet erscheinen, müssen Sie unter Umständen eine Sicherheit für die Beförderung gegenüber dem Hauptzollamt leisten.
Aktualisiert am 25.07.2025