Antragstellung durch Schüler:innen
Bei Schüler:innen die nicht volljährig sind, ist der Antrag von den Erziehungsberechtigten/Vormündern bei der zuständigen Stelle zu stellen.
Volljährige Schüler:innen können den Antrag selbst stellen.
Nachweise über den Ruhegrund müssen vorgelegt werden.
Nach erfolgreicher Prüfung wird eine Bescheinigung über das Ruhen der Schulpflicht ausgestellt.
Wo kann ich mehr erfahren?
Zentrale Beratung Berufsbildung (ZBB)
Aktualisiert am 17.10.2025