Verfahren

Antragstellung durch Schüler:innen

Bei Schüler:innen die nicht volljährig sind, ist der Antrag von den Erziehungsberechtigten/Vormündern bei der Senatorin für Kinder und Bildung zu stellen. 

Volljährige Schüler:innen können den Antrag selbst stellen. 

Nachweise über den Ruhegrund müssen vorgelegt werden. 

Nach erfolgreicher Prüfung wird eine Bescheinigung über das Ruhen der Schulpflicht ausgestellt.

Rechtsgrundlagen