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Beglaubigung von Schriftstücken für Rentenangelegenheiten

Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Diese Dienstleistung wird ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit angeboten. Ihr Anliegen kann daher nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben.

Für folgende staatliche Rentenversicherungsträger dürfen Beglaubigungen vorgenommen werden:

  • Rentenversicherungsanstalten
  • Pensionskassen
  • Seekassen
  • Knappschaften

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schreiben der anfordernden Stelle
  • Vorlage des Originaldokuments
    • Das Original muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
  • Gegebenenfalls Kopien
    • Mitgebrachte Kopien müssen das gesamte Originaldokument wiedergeben
    • Ein mehrseitiges Dokument darf nicht doppelseitig kopiert sein

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

  • Kopien von Originalunterlagen dürfen mitgebracht werden
  • Die Schriftstückke können auch direkt bei Deutschen Rentenversicherung vorgelegt werden
  • Beglaubigungen für private Rentenversicherungen sind nicht gebührenfrei.
  • Beglaubigunen für private Rentenversicherungsträger sind nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.

Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88664.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

gebührenfrei