Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.
Diese Dienstleistung wird ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit angeboten. Ihr Anliegen kann daher nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben.
Ab sofort benötigen Sie keinen Termin für dieses Anliegen in den BürgerServiceCentern Mitte, Nord und Stresemannstrasse. Sie können dieses am Kurzanliegen-Schalter erledigen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Kurzanliegen-Schalter in den verschiedenen BürgerServiceCentern.
Für folgende staatliche Rentenversicherungsträger dürfen Beglaubigungen vorgenommen werden:
Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88664.
gebührenfrei
Aktualisiert am 25.03.2026