Beglaubigung von Schriftstücken für Rentenangelegenheiten
Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.
Diese Dienstleistung wird ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit angeboten. Ihr Anliegen kann daher nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben.
Ab sofort benötigen Sie keinen Termin für dieses Anliegen in den BürgerServiceCentern Mitte, Nord und Stresemannstrasse. Sie können dieses am Express-Schalter erledigen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Express-Schalter in den verschiedenen BürgerServiceCentern.
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Basisinformationen
Für folgende staatliche Rentenversicherungsträger dürfen Beglaubigungen vorgenommen werden:
- Rentenversicherungsanstalten
- Pensionskassen
- Seekassen
- Knappschaften
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Ablauf
Weitere Hinweise
- Kopien von Originalunterlagen dürfen mitgebracht werden
- Die Schriftstückke können auch direkt bei Deutschen Rentenversicherung vorgelegt werden
- Beglaubigungen für private Rentenversicherungen sind nicht gebührenfrei.
- Beglaubigunen für private Rentenversicherungsträger sind nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.
Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88664.
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Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Schreiben der anfordernden Stelle
- Vorlage des Originaldokuments
- Das Original muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
- Gegebenenfalls Kopien
- Mitgebrachte Kopien müssen das gesamte Originaldokument wiedergeben
- Ein mehrseitiges Dokument darf nicht doppelseitig kopiert sein
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Zuständige Stellen
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Gebühren / Kosten
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Rechtsgrundlagen
Aktualisiert am 25.07.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.