Verfahren

  • Erkundigen Sie sich bei dem für Ihren Stadtteil zuständigen Sozialzentrum bzw. dem Fachdienst des Amtes für soziale Dienste oder der PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH. 
  • Das Amt für soziale Dienste prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

Rechtsgrundlagen