Sie haben einen Beistand vom Amt für Soziale Dienste zur Klärung von Unterhaltsfragen und/oder von Vaterschaftsfragen? Sie brauchen den Beistand nicht mehr und möchten die Beistandschaft beenden? Hier erfahren Sie wie das geht.

Der Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, kann diese jederzeit beenden. Dazu genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt.

Sie können die Beistandschaft auch nur teilweise beenden. Schreiben Sie in diesem Fall, für welchen Zweck Sie die Beistandschaft für ihr Kind behalten wollen.  

Die Beistandschaft endet automatisch wenn die die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn: 

  • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
  • das Kind volljährig ist,
  • der alleinerziehende Elternteil und das Kind ins Ausland ziehen (Wohnsitz im Ausland),
  • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wurde die Vaterschaft festgestellt.

Voraussetzungen

Sie haben eine Beistandschaft beantragt.