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Berechtigungszertifikat für Online-Ausweisfunktion beantragen Register und Kataster

Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion als Anbieter in einer eigenen Anwendung nutzen möchten, brauchen Sie ein Berechtigungszertifikat.

  • Basisinformationen

    Für jeden elektronischen Dienst, der mit dem Online-Ausweis genutzt werden kann, ist ein Berechtigungszertifikat erforderlich, welches zur Authentisierung und Authentifizierung von Nutzer und Anbieter berechtigt.
    Ein Berechtigungszertifikat beantragen können:

    • Diensteanbieter und
    • Identifizierungsdiensteanbieter
    • Vor-Ort-Diensteanbieter

    Es werden folgende Berechtigungen unterschieden:

    • der Identitätsnachweis gegenüber Online-Diensteanbietern,
    • das Vor-Ort-Auslesen bei Diensteanbietern und
    • der Identitätsnachweis gegenüber Identifizierungsdiensteanbietern.

    Identitätsnachweis gegenüber Online-Diensteanbietern

    Mit dem Berechtigungszertifikat bekommen Sie die Erlaubnis, Daten aus Personalausweisen zur Identifizierung des Inhabers anzufragen und zu verarbeiten. Mit dem Berechtigungszertifikat und den geprüften elektronischen Schlüsseln, wird der technische Zugriff ermöglicht. Sie können damit die Online-Ausweisfunktion als ein digitales Identifizierungsmittel in ihren eigenen Online-Dienst oder in einem Automaten oder Terminal integrieren.
    In Ihrem Antrag müssen Sie darlegen, weshalb Sie ein Interesse an der Nutzung der Online-Ausweisfunktion haben und wie Sie die Personendaten der Ausweisinhaber nutzen werden. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass die Daten ausreichend geschützt sind.

    Vor-Ort-Auslesen bei Diensteanbietern

    Überall dort, wo Personendaten wie Name und Adresse in ein Formular übernommen werden sollen, bietet sich ein Vor-Ort-Auslesen an. Die Daten werden elektronisch ausgelesen und übernommen.
    Die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber ist persönlich anwesend. Der Inhaber der Berechtigung muss die Ausweisinhaberin/den Ausweisinhaber vor dem Auslesen der Daten anhand des aufgedruckten Lichtbilds und seiner Personendaten identifizieren.
    Beim Vor-Ort-Auslesen entfällt die PIN-Eingabe durch den Ausweisinhaber. Sie wird durch die Eingabe oder technische Erfassung der Zugangsnummer (Card Access Number – CAN) auf der Vorderseite des Ausweises durch den Inhaber der Berechtigung ersetzt.

    Identitätsnachweis gegenüber Identifizierungsdiensteanbietern

    Unternehmen und Behörden können für den Identitätsnachweis einen zertifizierten Service Dritter in Anspruch nehmen. Die sogenannten Identifizierungsdiensteanbieter stellen die Daten aus der Nutzung der Online-Ausweisfunktion im Einzelfall den Unternehmen und Behörden zur Verfügung. Identifizierungsdiensteanbieter müssen dafür anstelle der Diensteanbieter die Berechtigung und das Berechtigungszertifikat beantragen.
    Sie müssen zusätzlich Ihren Service beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizieren lassen.

    Die Berechtigungen sind jeweils höchstens 3 Jahre gültig. Bei einem Verstoß gegen die abgegebene Erklärung und das Gesetz können sie jederzeit sofort entzogen werden.

    Hinweis
    Den Berechtigungszertifikateanbieter (BerCA) müssen Sie als Antragsteller selbst beauftragen. Das heißt: Auf Basis des positiven Berechtigungsbescheides des Bundesverwaltungsamts (BVA) schließen Sie direkt mit dem Anbieter von Berechtigungszertifikaten einen Vertrag über den technischen Bezug des Berechtigungszertifikats und der Sperrlisten ab.

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    Voraussetzungen

    Ein Berechtigungszertifikat beantragen können:

    • Diensteanbieter
    • Identifizierungsdiensteanbieter
    • Vor-Ort-Diensteanbieter

    Weitere Voraussetzungen:

    • Anforderungen an Diensteanbieter für Ihren Erwerb einer Berechtigung:
      • Identität des Diensteanbieters mitteilen und nachweisen,
      • Schilderung des dem Antrag zugrundeliegenden Interesses an einer Berechtigung, insbesondere zur geplanten organisationsbezogenen Nutzung
      • Nachweis über Maßnahmen zu Datenschutz und -sicherheit
      • es dürfen keine Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung der Berechtigung vorliegen
    • Gesonderte Anforderungen an Identifizierungsdiensteanbieter:
      • Zertifikat des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI) über die Einhaltung der Vorgaben
    • Außerdem brauchen Sie für den Betrieb einen eigenen eID-Server oder einen Dienstleister als eID-Service-Provider oder
      • eine geeignete Software,
      • ein Lesegerät für das Vor-Ort-Auslesen und
      • eine geeignete Integration der Ausweisanwendung in Ihre Website beziehungsweise Ihr Hintergrundsystem.
  • Ablauf

    Sie müssen das Berechtigungszertifikat schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.

    Schriftliche Antragstellung:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des BVA und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
    • Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und unterschreiben Sie es.
    • Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular gemeinsam mit allen weiteren geforderten Unterlagen per Post an die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate.
    • Die Vergabestelle prüft Ihren Antrag.
    • Sie bekommen dann per Post
      • den Nachweis über die Berechtigung oder
      • einen Bescheid über die Ablehnung
      • oder eine Aufforderung zur Neubeantragung

    zugestellt.

    Online-Antragstellung:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
      • Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer
    • Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Scan hinzu.
    • Senden Sie Ihren Antrag ab.
    • Die Vergabestelle prüft Ihren Antrag.
    • Sie bekommen dann per Post
      • den Nachweis über die Berechtigung zugestellt oder
      • einen Bescheid über die Ablehnung
      • (oder eine Aufforderung zur Neubeantragung)

    zugestellt.

    • Sie müssen dann einen Berechtigungszertifikateanbieter für die Bereitstellung der Berechtigungszertifikate wählen und können dann auf Basis des positiven Berechtigungsbescheids einen Vertrag abschließen.
    • Nun können Sie einen eigenen eID-Server betreiben oder einen Dienstleister als eID-Service-Provider auswählen.

    Hinweis
    eID-Service-Anbieter können Sie kostenpflichtig bei der Beschaffung der Zertifikate unterstützen und die vollständige Infrastruktur zur Verfügung stellen.

  • Benötigte Unterlagen

    • Datenschutzerklärung
    • Handelsregisterauszug

      Nur für E-Business

    • Beschreibung des dem Antrag zu Grunde liegenden Interesses an einer Berechtigung
    • Flussdiagramm des Geschäftsprozess

      Zum Verständnis können Sie Ihren Geschäftsprozess anhand eines Flussdiagramms darstellen und dem Antrag beifügen.

    • Vertrag des technischen Dienstleisters

      Falls Sie einen technischen Dienstleister in Anspruch nehmen, fügen Sie bitte den Vertrag hinzu.

    • Zertifikat des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI)

      Nur Identifizierungsdiensteanbieter

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    102,00 EUR Erteilung einer Berechtigung
    80,00 EUR Abgelehnter Antrag auf Berechtigung
    115,00 EUR Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    3 Jahre Gültigkeit des Berechtigungszertifikats.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Ausstellung eines Berechtigungszertifikats: 1 bis 2 Wochen
    Hinweis: Die Vertragsverhandlungen zwischen Ihnen als Diensteanbieter und dem Berechtigungszertifikateanbieter sollten frühzeitig beginnen, damit Sie das Zertifikat rechtzeitig nutzen können.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 03.12.2024

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