Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen, müssen Sie diese durch das Haushaltsscheck-Verfahren anmelden.
Das Haushaltsscheck-Verfahren ist ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Privathaushalte. Mit dem Haushaltsscheck melden Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis an. Sie können den Haushaltscheck auch für Änderungen im Beschäftigungsverhältnis oder zur Abmeldung nutzen.
Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung. Sie werden staatlich durch niedrige Sozialabgaben, eine pauschale Lohnsteuer und eine Steuerermäßigung besonders gefördert.
Mit dem Haushaltsscheck meldet der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die wesentlichen Daten zu der Beschäftigung im privaten Haushalt. Auf dieser Grundlage berechnet die Minijob-Zentrale die Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen und Steuern. Sie zieht diese Abgaben per Lastschrift halbjährlich von Ihrem Konto ein.
Die Minijob-Zentrale übernimmt
Familienangehörige als Haushaltshilfe:
Halbjahresscheck:
Änderungsscheck:
Meldungen und Bescheinigungen:
Haushaltsscheck-Rechner:
Entscheidet sich die beschäftigte Person für die volle Rentenversicherungspflicht, wird außerdem ein Anteil ihres Lohns an die Minijob-Zentrale gezahlt.
Sie können Ihre Haushaltshilfe online, schriftlich, telefonisch, per Post oder Fax anmelden.
Online-Meldung:
Meldung per Post oder Fax:
Alternativ können Sie Ihre Haushaltshilfe telefonisch bei der Minijob-Zentrale anmelden.
Meldung per Minijob-Manager:
Hinweis: Die Rentenversicherungsnummer der Haushaltshilfe vergibt die Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung. Die Nummer steht auf dem Sozialversicherungsausweis der Haushaltshilfe. Ist diese nicht bekannt, tragen Sie im Haushaltsscheck Geburtsname, Geburtsdatum, Geschlecht und Geburtsort der beschäftigten Person ein. Bei erstmaliger Anmeldung einer Haushaltshilfe erhalten Sie von der Minijob-Zentrale als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eine Betriebsnummer. Diese gilt auch für alle folgenden Meldungen sowie für weitere Beschäftigungen. Sie sollten die Betriebsnummer gut aufbewahren.
Wenn Sie die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale nicht melden, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 5.000 EUR geahndet werden.
Über das Kontaktformular können Sie Ihre Nachricht und Anhänge mittels gesicherter Datenübertragung übermitteln. Damit sind Sie vor unberechtigten Zugriffen geschützt.
Rechtsbehelf
Widerspruch:
gebührenfrei
Fälligkeitstermine für Haushalte:
am 31. Juli für das erste Halbjahr und
am 31. Januar für das zurückliegende zweite Halbjahr.
Halbjahrescheck wegen monatlich schwankender Verdienste:
bis 30. Juni für das erste Halbjahr und
bis 31. Dezember für das zweite Halbjahr.
2 Wochen bis 4 Wochen
Aktualisiert am 24.07.2025