Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen, müssen Sie diese durch das Haushaltsscheck-Verfahren anmelden.
Das Haushaltsscheck-Verfahren ist ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Privathaushalte. Mit dem Haushaltsscheck melden Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis an. Sie können den Haushaltsscheck auch für Änderungen im Beschäftigungsverhältnis oder zur Abmeldung nutzen. Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung. Sie werden staatlich durch niedrige Sozialabgaben, eine pauschale Lohnsteuer und eine Steuerermäßigung besonders gefördert.
Mit den Angaben zur Beschäftigung und zum Arbeitsentgelt, die Sie mit dem Haushaltsscheck übermitteln, berechnet die Minijob-Zentrale die
Diese Abgaben werden dann per Lastschrift halbjährlich von Ihrem Konto eingezogen.
Beschäftigung von Familienangehörigen als Haushaltshilfe:
Wenn Sie einen nahen Verwandten oder eine nahe Verwandte als Haushaltshilfe anmelden, darf es sich nicht um eine familienhafte Mithilfe handeln.
Ein bezahltes Arbeitsverhältnis zwischen Eheleuten ist daher in der Regel nicht möglich. Das gilt auch für Kinder, die im elterlichen Haushalt helfen, solange sie dort wohnen und von den Eltern versorgt werden.
Halbjahresscheck:
Bei schwankendem Verdienst können Sie einen Halbjahresscheck übermitteln:
Wenn Sie Ihrer Haushaltshilfe das Arbeitsentgelt monatlich in unterschiedlicher Höhe zahlen, müssten Sie rein rechtlich jeweils einen neuen Haushaltsscheck einreichen. Zur Entlastung von dieser bürokratischen Pflicht können Sie einen Halbjahresscheck nutzen. Sie tragen die zutreffenden Monate ein und bescheinigen die wechselnden Verdienste. Wenn Sie bereits bei Ihrer Anmeldung auf dem normalen Haushaltsscheck angeben, dass das gezahlte Arbeitsentgelt monatlich schwankt, erhalten Sie von der Minijob-Zentrale automatisch einen Halbjahresscheck.
Änderungsscheck:
Mit dem Änderungsscheck teilen Sie der Minijob-Zentrale mit, wenn sich beispielsweise die Höhe des Verdienstes Ihrer Haushaltshilfe, Ihre Bankverbindung oder eine Kontaktadresse ändert.
Die Minijob-Zentrale übernimmt Meldungen, Bescheinigungen und Einzüge, wie zum Beispiel:
Haushaltsscheck-Rechner:
Genaue Berechnungen ermöglicht Ihnen der Haushaltsscheck-Rechner.
Sie können Ihre Haushaltshilfe online, telefonisch oder per Post anmelden.
Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe online anmelden:
Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe per Post anmelden:
Alternativ können Sie Ihre Haushaltshilfe telefonisch bei der Minijob-Zentrale anmelden.
Bei erstmaliger Anmeldung einer Haushaltshilfe erhalten Sie von der Minijob-Zentrale als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eine Betriebsnummer. Diese gilt auch für alle folgenden Meldungen sowie für weitere Beschäftigungen. Sie sollten die Betriebsnummer gut aufbewahren.
Über den Minijob-Manager können Sie Ihre angemeldeten Minijobs verwalten:
Hinweis: Die Rentenversicherungsnummer der Haushaltshilfe vergibt die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Ist diese nicht bekannt, tragen Sie im Haushaltsscheck Geburtsname, Geburtsdatum, Geschlecht und Geburtsort der beschäftigten Person ein.
Wenn Sie die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale nicht melden, kann dies mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 5.000 EUR geahndet werden.
Rechtsbehelf
Widerspruch:
Haushaltshilfe online anmelden
Mit der Online-Anmeldung können Sie der Minijob-Zentrale die Beschäftigung einer Haushaltshilfe auf Minijob-Basis melden.
Änderungsscheck online übermitteln
Mit dem Online-Änderungsscheck teilen Sie der Minijob-Zentrale mit, wenn sich beispielsweise die Höhe des Verdienstes Ihrer Haushaltshilfe, die Bankverbindung oder eine Kontaktadresse geändert hat.
Halbjahresscheck online übermitteln
Wenn Sie Ihrer Haushaltshilfe anstelle eines gleichbleibenden festen Betrages das Arbeitsentgelt monatlich in unterschiedlicher Höhe zahlen, können Sie einen Halbjahresscheck online ausfüllen und übermitteln.
Minijob-Manager
Wenn Sie bereits eine Betriebsnummer haben, können Sie Anträge, Bescheinigungen oder Meldungen online über den Minijob-Manager hochladen und Mitteilungen in Ihrem Postfach empfangen.
gebührenfrei
Fälligkeitstermine zum Nachweisen der Beitragszahlungen von Sozialabgaben bei gleichbleibendem Verdienst:
am 31. Juli für das erste Halbjahr und
am 31. Januar für das zurückliegende zweite Halbjahr.
Fälligkeitstermine für den Halbjahrescheck zum Nachweisen der Beitragszahlungen von Sozialabgaben bei monatlich schwankenden Verdiensten:
bis 30. Juni für das erste Halbjahr und
bis 31. Dezember für das zweite Halbjahr.
2 Wochen bis 4 Wochen
Aktualisiert am 29.06.2026