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Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellorts von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen

  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dürfen nur dann aufgestellt werden, wenn vorher geprüft und festgestellt wurde, dass der vorgesehene Standort dafür geeignet ist.

  • Basisinformationen

    Für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit muss nachgewiesen werden, dass dieser für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit. 

    Voraussetzungen

    • Die Aufsteller:in muss über eine Aufstellererlaubnis nach § 33c Abs. 1 der Gewerbeordnung verfügen.
    • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dürfen grundsätzlich nur hier aufgestellt werden:
      • in Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden
      • in Beherbergungsbetrieben,
      • in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen sowie
      • in Wettannahmestellen von zugelassenen Buchmachern, es sei denn, in der Wettannahmestelle werden Sportwetten vermittelt. 
    • Spielgeräte dürfen jedoch nicht aufgestellt werden in:
      • Betrieben auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten,
      • Trinkhallen, Speisewirtschaften, Milchstuben, Betrieben, in denen die Verabreichung von Speisen oder Getränken nur eine untergeordnete Rolle spielt,
      • Schank- oder Speisewirtschaften oder Beherbergungsbetrieben, die sich auf Sportplätzen, in Sporthallen, Tanzschulen, Badeanstalten, Sport- oder Jugendheimen oder Jugendherbergen befinden,
      • Schank- oder Speisewirtschaften oder Beherbergungsbetriebe, die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden,
      • Betrieben, in denen 
        • alkoholfreie Getränke,
        • unentgeltliche Kostproben,
        • zubereitete Speisen oder
        • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste
          verabreicht werden.
  • Ablauf

    • Sie können den Antrag schriftlich per Post oder per E-Mail stellen.
    • Füllen Sie den Antrag aus. 
      • Den Link zum Antragsformular finden Sie unter „Formulare“.
    • Senden Sie den Antrag und die benötigten Unterlagen an die zuständige Stelle. 
    • In der Regel erfolgt nach der Prüfung der Unterlagen eine unangekündigte Kontrolle im geplanten Aufstellort. 
    • Am Ende des Verfahrens wird eine Entscheidung getroffen. Dies kann einerseits die Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes, andererseits eine Ablehnung sein.

    Weitere Hinweise

    • Nachfragen zum Bearbeitungsstand können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
    • Anfragen sind grundsätzlich schriftlich einzureichen.
    • Falsche Angaben können zum Widerruf bereits erteilter Erlaubnisse führen.
    • Die Einreichung manipulierter Sozialkonzepte kann eine Straftat darstellen, die entsprechend verfolgt würde. 
  • Benötigte Unterlagen

    • Kopie der Aufstellererlaubnis
    • Kopie Gaststättenerlaubnis, soweit der geplante Aufstellort eine Gaststätte ist,
    • Sozialkonzept für die Betriebsstätte,
    • Grundrisszeichnung der Betriebsstätte, inklusive Einzeichnung des geplanten Aufstellortes.
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    332,00 EUR bis 768,00 EUR

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Bevor Sie Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde für den Aufstellort eine Geeignetheitsbestätigung beantragen. Erst, wenn der Antrag vollständig bei der Behörde vorliegt, kann er bearbeitet werden.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    3 Monate nach vollständiger Einreichung der Unterlagen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

Aktualisiert am 29.04.2026

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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