Zum Tragen der Kosten sind nacheinander verpflichtet:
Wer ohne rechtliche Verpflichtung die Bestattung veranlasst oder die Kosten trägt, hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme (z.B. Freunde, Nachbarn, ehemalige Betreuer)
Wo kann ich mehr erfahren?
Antrag auf Übernahme Bestattungskosten nach § 74 SGB XII
Aktualisiert am 25.08.2025