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Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 2 - Gröpelingen / Walle - Bereich Soziales


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Unsere Dienstleistungen

  • Bestattungskosten

    Sie sind durch den Tod eines Angehörigen mit den Bestattungskosten konfrontiert und wissen nicht, wie diese bezahlt werden sollen?

    Lebenslage(n): Sterbefall und Nachlass Sozialleistungen
  • Blindenhilfe beantragen

    Die Blindenhilfe unterstützt Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanziell, wenn Sie blind oder einer blinden Person gleichgestellt sind. Dieser pauschale Geldbetrag gleicht die Mehraufwendungen aus, die Ihnen aufgrund der Blindheit entstehen.

    Lebenslage(n): Gesundheit und Vorsorge
  • Bremen-Pass beantragen

    Sie  möchten ins Theater gehen oder an einem VHS Kurs teilnehmen, aber die Preise sind zu hoch für Sie? Vielleicht können Sie einen Bremen-Pass bekommen.

    Lebenslage(n): Sozialleistungen
  • Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung beantragen

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann Ihnen zustehen, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Erreichen des Rentenalters (Beginn des Rentenalters zwischen 65 und 67 Jahren ausgehend vom Geburtsjahrgang) oderwenn eine unbefristete volle Erwerbsminderung vorliegt,…

    Lebenslage(n): Altersvorsorge und Ruhestand Sozialleistungen
  • Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII kann Ihnen zustehen,  wenn Sie befristet nicht erwerbsfähig im Sinne des Rentenversicherungsträgers sind undwenn Sie keine oder keine ausreichende befristete Rente erhalten.

    Lebenslage(n): Altersvorsorge und Ruhestand Sozialleistungen
  • Hilfe zur ambulanten Pflege

    Brauchen Sie oder einer Ihrer Angehörigen ambulante Pflege, weil Sie sich allein zu Hause nicht mehr versorgen können? Sind Sie wegen Krankheit oder Behinderung in Ihrer Selbstständigkeit oder Ihren Fähigkeiten beeinträchtigt? Vorrangig erhalten pflegebedürftige Menschen, die kranken- bzw.…

    Lebenslage(n): Gesundheit und Vorsorge
  • Hilfen zur Gesundheit

    Wenn Sie unzureichend oder gar nicht krankenversichert und Ihnen die Kosten für eine eigenständige Gesundheitssorge nicht zumutbar sind, können Sie die "Hilfen zur Gesundheit" in Anspruch nehmen.

    Lebenslage(n): Gesundheit und Vorsorge
  • Landespflegegeld für blinde und schwerstbehinderte Menschen

    Das Landespflegegeld für blinde und schwerstbehinderte Menschen wird zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile gewährt. Es handelt sich um eine pauschale Geldleistung.

    Lebenslage(n): Gesundheit und Vorsorge

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Aktualisiert am 10.11.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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