Bitte reichen Sie Ihren vollständigen Antrag mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Öffnungstermin ein.
4 Wochen bis 6 Wochen Nach vollständiger Einreichung aller notwendigen Unterlagen. Im Falle von Klärungsbedarf kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern.
Bitte beachten Sie, dass die Erteilung der Erlaubnis gemäß Ziffer 500.01 der aktuellen bremischen Gesundheitskosten-Verordnung gebührenpflichtig ist. Ggf. notwendige Überwachungsmaßnahmen werden separat gemäß Ziffer 500.08 abgerechnet.
Aktualisiert am 24.07.2025