zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:

Bewerbung zum Lehramts-Referendariat Schule, Ausbildung und Studium

Sie absolvieren ein Lehramtsstudium oder haben ein solches absolviert und interessieren sich für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst? Informieren Sie sich hier.

  • Basisinformationen

    Mit dem erfolgreichen Abschluss Ihres Lehramtsstudiums können Sie sich für den Vorbereitungsdienst in Bremen bewerben.

    In Bremen kann eine Ausbildung für folgende Lehrämter erfolgen:

    • Lehramt an Grundschulen
    • Lehramt an Gymnasien/Oberschulen
    • Lehramt an berufsbildenden Schulen
    • Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik

    Nach erfolgreicher Bewerbung erfolgt zunächst die Zulassung und im Anschluss die Einstellung. Beides in der Regel unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. Die Ausbildung findet in einer Ihnen zugewiesenen Ausbildungsschule und einem Studienseminar statt.

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren.

    Mit Bestehen der Staatsprüfung für das jeweilige Lehramt gilt der Vorbereitungsdienst als abgeschlossen.  

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Zulassung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an öffentlichen Schulen ist grundsätzlich der Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Lehramtsstudiums (Master of Education oder Erstes Staatsexamen).

  • Ablauf

    Nach erfolgreich absolvierten Lehramtsstudium (1. Phase) müssen Sie, um in Bremen die Befähigung für ein Lehramt an Schulen erwerben zu können, einen Vorbereitungsdienst (2. Phase) absolvieren.

    Das Masterzeugnis oder eine Bescheinigung mit der endgültigen Gesamtnote kann jeweils nachgereicht werden. Bitte beachten Sie die aktuellen Fristen dazu auf der Homepage des LIS.

    Informationen über das Bewerbungsverfahren in den Vorbereitungsdienst finden Sie auf der Seite des LIS unter „Weitere Informationen“

    Nach erfolgreicher Bewerbung erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf, sofern Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen (Staatsangehörigkeit/Altersgrenze 45 Jahre bei Einstellung). Alternativ erfolgt eine Einstellung in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis.

    Die Ausbildung findet am Landesinstitut für Schule sowie an ebenfalls zugewiesenen Ausbildungsschulen statt.

    Der Vorbereitungsdienst wird in der Regel in 18 Monaten absolviert und endet mit dem Bestehen der 2. Staatsprüfung für das Lehramt Ihres Lehramtsstudiums.

    Weitere Hinweise

    Achtung: Unvollständig eingereichte Unterlagen können zum Ausschluss der Bewerbung führen!

  • Benötigte Unterlagen

    • Antrag

      Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst (vollständig ausgefüllt)

    • Lebenslauf

      Lebenslauf mit lückenlosen Angaben über den zeitlichen Ablauf der Ausbildung und evtl. bisheriger Tätigkeit

      (Lebenslauf bitte unterschreiben).

    • Bescheinigung

      Bescheinigung für eventuelle Wehr, -Zivildienstzeiten oder ein Freiwilliges Soziales Jahr

    • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/ Heiratsurkunde

      Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde sowie ggf. der Heiratsurkunde mit Nachweis über die Namensführung, der Geburtsurkunden der Kinder sowie des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk.

      Ausländische Urkunden müssen übersetzt sein.

    • Kopie des Schulabschlusszeugnisses

      Beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses (Zugang zum Hochschulstudium/Abiturzeugnis)

    • Nachweis über die Masernschutzimpfung

      Wenn Sie nach dem 31.12.1970 geboren sind, reichen Sie bitte den Nachweis eines Masernimpfschutzes ein. Dazu reicht der Impfpass oder der ärztliche Nachweis über eine bestehende Masernimmunität (s. Formular über einzureichende Bewerbungsunterlagen)“ oder eine anderweitige ärztliche Bescheinigung (alles im Original).

    • Hinweis

      Beglaubigungen sind für LIS-interne Zwecke möglich, bitte hierfür die Originale und Kopien mitbringen oder zusenden.

  • Zuständige Stellen

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Bewerbungen jeweils zum 15. März (für den Einstellungstermin 1. August) und zum 15. September (für den Einstellungstermin 1. Februar) eines Jahres.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Für den Einstellungstermin 01.02. bis zum 31.01. und für den Einstellungstermin 01.08. bis zum 31.07.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wie bewerten Sie die Seite?*

*Pflichtfeld

Aktualisiert am 04.11.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm