Verfahren

Ein Antrag kann

  • per Online-Formular gestellt werden 

Onlineantrag:

  • Nutzen Sie das Online-Formular unter "Weitere Informationen" – "Online Service".
  • Nach dem Eingang des Online-Antrags bekommen Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per E-Mail an buergerbuero@asv.bremen.de, per Post oder Einwurf im Hausbriefkasten übermitteln. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung eingegangen sein, wird der Antrag als gegenstandslos betrachtet. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung.
  • Die Dokumente werden per Post an den/die Antragsteller:in verschickt.

Wenn Sie über keinen PC bzw. Internetzugang verfügen und den Online-Dienst nicht nutzen können, melden Sie sich bitte telefonisch zur Klärung Ihres Anliegens.

Persönliche Termine sind nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Verlustanzeige:

  • Das Formular finden Sie unter "Weitere Informationen" – "Formulare" – "Verlustanzeige".
  • Sie können die Verlustanzeige auf unterschiedliche Art einreichen:
    • Per Mail nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de
    • Schriftlich per Post
    • Einwurf in den Hausbriefkasten

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Verlängerung:

Für die Verlängerung des Bewohnerparkausweise müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Online-Antrag / vollständig ausgefüllter Antrag
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt)
  • Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung (nur bei Nebenwohnsitz / Auskunftssperre)
  • Aktueller Nachweis über den Grad der Pflegestufe (Bescheinigung der Krankenkasse)
  • Aktuelle Bestätigung des Vertrages bei Car-Sharing 

Fahrzeugwechsel / Kennzeichenänderung

Die alte Sonderparkberechtigung und die grüne Karte müssen im Original zurückgegeben werden. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt) muss in Kopie eingereicht werden. Bei einer Kennzeichenänderung beträgt die Gebühr für die Umschreibung 11,50 EUR.

Verlustanzeige

Das Formular finden Sie unter "Weitere Informationen" – "Formulare" – Verlustanzeige".

Sie können die Verlustanzeige auf unterschiedliche Art einreichen:

  • Per Mail nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de
  • Schriftlich per Post
  • Einwurf in den Hausbriefkasten