Bei Ablauf der bestehenden Sonderparkberechtigung ist es möglich, diese zu verlängern. Hier erfahren Sie mehr.
Bewohner:innen, die bereits im Besitz einer Sonderparkberechtigung sind, können die Änderung oder Verlängerung ihrer Sonderparkberechtigung beantragen, wenn die bestehende Genehmigung abgelaufen ist oder in Kürze abläuft.
Sie sind bereits im Besitz einer Ausnahmegenehmigung für Bewohner:innen und diese ist abgelaufen oder läuft bald ab.
Ein Antrag kann per Online-Formular gestellt werden.
Onlineantrag:
Wenn Sie über keinen PC beziehungsweise Internetzugang verfügen und den Online-Dienst nicht nutzen können, melden Sie sich bitte telefonisch zur Klärung Ihres Anliegens.
Persönliche Termine sind nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bürgerportal für Bewohnerparken
Das Bürgerportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung einer Sonderparkberechtigung für Bewohner online zu stellen.
75,00 EUR Gültigkeitsdauer bis zu 1 Jahr
150,00 EUR Gültigkeitsdauer bis zu 2 Jahre
Die Verlängerung sollte mindestens 3 Wochen vor Ablauf der Sonderparkberechtigung beantragt werden.
2 Wochen bis 3 Wochen
Aktualisiert am 29.06.2026