Sie können Bioabfälle auf Recycling-Stationen abgeben. 

Bioabfall ist ein Wertstoff und gehört nicht in die Restmülltonne, deshalb sollten biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt vom Restmüll gesammelt werden. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden. Sie reduzieren somit die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. 

Bioabfälle können Sie kostenlos an den Bremer Recycling-Stationen abgeben.

Das sind Bioabfälle:

  • Küchenabfälle:
    • Reste von Brot und Kuchen, Fisch und Fleisch, einschließlich Knochen und Gräten, Obst und Zitrusfrüchten, Salat und Gemüse, Eier- und Kartoffelschalen, Festes Essen wie Käsereste mit Naturrinde, Wurst, Nussschalen oder Speisereste, Teeblätter und -beutel, Filtertüten und Kaffeesatz. Außerdem bei der Lebensmittelzubereitung benutztes Küchenpapier
  • Pflanzenabfälle:
    • Blumen, Balkonpflanzen, Inhalte aus Blumentöpfen sowie Strauch- und Grasschnitt in kleinen Mengen

Das sind keine Bioabfälle:

  • verpackte Lebensmittel sowie Obst- und Gemüsenetze, (Biologisch abbaubare) Plastiktüten, Kaffeekapseln und Einweggeschirr, Haushaltsabfälle wie zerbrochenes Glas, Keramik, Asche und Kehricht, Grillkohle, Kerzenreste, Servietten und Staubsaugerbeutel, Tierstreu und –kot, Watte, Medikamente, Hygieneartikel, Windeln und Zigarettenkippen, Flüssige Abfälle und Öle

Das gehört alles in den Restmüll.

Tipp: Lassen Sie feuchte Bioabfälle gut abtropfen und wickeln Sie sie in Zeitungspapier ein. Das hilft gegen Festfrieren im Winter und unangenehme Gerüche im Sommer.

Voraussetzungen

  • Die Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen ist nur mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t zulässig
  • Die Anlieferung der Abfälle und Wertstoffe hat sortenrein und frei von schädlichen Verunreinigungen und Anhaftungen zu erfolgen.
  • Die Bioabfälle stammen aus einem Privathaushalt, der an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen ist.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Amtlicher Identitätsnachweises oder Gebührenbescheid (Original)

    In begründeten Fällen kann die gemeinsame Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises und des Gebührenbescheides verlangt werden.

  • Erklärung Abfallherkunft

    Auf Verlangen ist von den Anliefernden unter Angabe des Namens, der Anschrift einschl. Telefonnummer und unter Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises eine Erklärung zu unterzeichnen, in der die genaue private Herkunft der Abfälle und/oder Wertstoffe dargelegt und bestätigt wird.