Leistungsanbieter von Wohn- und Unterstützungsangeboten haben die Absicht der Betriebsaufnahme spätestens 3 Monate vor der Betriebsaufnahme der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Keine Angaben.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Kostenverordnung der Arbeits-, Jugend- und Sozialverwaltung. Den Link finden Sie unter "Rechtsgrundlagen".
Formulare
Einrichtungszuständigkeiten der Mitarbeiter*innen der Wohn-und Betreuungsaufsicht
Formular Anzeige Inbetriebnahme einer neuen Einrichtung
Formular Anzeige Wechsel des Leistungsanbieters
Formular Anzeige einer Wohngemeinschaft
Formular Mobile Unterstützungsdienste
Formular Betriebsaufnahme und Veränderungen für Servicewohnen
Merkblatt und Selbstauskunftsbogen für neue Einrichtungsleitungen
Merkblatt und Selbstauskunftsbogen für neue Geschäftsführungen
Merkblatt und Selbstauskunftsbogen für neue Pflegedienstleitungen
Aktualisiert am 06.01.2025