Verfahren

Die Aufenthaltsanzeige muss im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 erfolgen. Die Aufenthaltsanzeige kann formlos, per E-Mail an ref20@migrationsamt.bremen.de, oder postalisch erfolgen.

Eine persönliche Vorsprache ist hierfür nicht erforderlich.

Bitte fügen Sie Ihrer Aufenthaltsanzeige unbedingt eine Kopie Ihres aktuellen, britischen Nationalpasses bei.

Für die Bearbeitung Ihrer Aufenthaltsanzeige benötigen wir noch zwei Nachweise darüber, dass Sie sich aktuell im Bundesgebiet aufhalten und auch schon vor dem 01.01.2021 hier aufgehalten haben. Das können z. B. Rechnungen, Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen usw. sein. Eine Meldebescheinigung allein, reicht als Nachweis leider nicht aus. 

Sollten wir weitere Unterlagen benötigen oder Rückfragen haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Nach der Anzeige erhalten Sie vom Migrationsamt eine Bestätigung und weitere Informationen.

Wenn Sie überlegen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen, wenden Sie sich gern für eine unverbindliche Beratung an unsere Staatsangehörigkeitsbehörde: (siehe unter "i" Wo kann ich mehr erfahren?).