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Briefwahl beantragen Wahlen, Engagement und Beteiligung

Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Die Ihnen zugesandten Briefwahlunterlagen enthalten den Wahlschein. 

    Der Wahlschein ist ein amtliches Dokument. Der Wahlschein enthält eine Versicherung an Eides statt, die unterschrieben werden muss, damit Ihre Stimmabgabe per Brief gültig ist. Der Wahlschein kann bei einer Europa- und Bundestagswahl außerdem dazu verwendet werden in einem anderem als dem zugeordneten Wahllokal zu wählen. Bei einer Landtags- und Kommunalwahl ist dies nicht möglich. 

    Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo und wie Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen können.

    Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

    Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Das Wahlamt stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

    Voraussetzungen

    Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen. Ob Sie die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung zur jeweiligen Wahl erfüllen, können Sie auf der Webseite des Wahlamtes einsehen. Den Link dazu finden Sie unter „Weitere Informationen“ - „Informationen des Wahlamtes Bremen“. 

    Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Bitte beachten Sie, dass eine bevollmächtige Person höchstens für 4 Personen Briefwahlunterlagen beantragen beziehungsweise abholen kann.

  • Ablauf

    Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

    • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg (Online-Antrag),
    • Sie kommen persönlich zum Wahlamt und holen Ihren Wahlschein dort ab,
    • Sie stellen einen (formlosen) schriftlichen Antrag per Post, Fax oder E-Mail – hierfür können Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden,
    • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie zu beantragen und abzuholen.

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

  • Benötigte Unterlagen

    • Angabe persönlicher Daten

      (Name, Geburtsdatum, Meldeadresse/Hauptanschrift, gegebenenfalls abweichende Versandanschrift)

    • Schriftliche Vollmacht, wenn eine 3. Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll.

      Eine Vorlage für die Vollmacht zum Ausfüllen finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    • Wahlscheinantrag (Briefwahl)
      Die Beantragung der Zusendung von Briefwahlunterlagen können Sie online stellen. Dieses Angebot steht ab ca. 6 Wochen vor der jeweiligen Wahl zur Verfügung.

  • Gebühren / Kosten

    Es fallen Portokosten an, wenn der Antrag per Post zum Wahlamt geschickt wird. Darüber hinaus fallen keine Kosten an.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an das Wahlamt.

    Sie müssen den Wahlschein bis spätestens 2 Tage vor dem Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt haben.

    Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein.

    Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Freitag vor dem Wahltag, 15:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an das Wahlamt.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die interne Bearbeitung dauert zwei Tage plus die gängigen Postlaufzeiten je nach Zieladresse.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 04.11.2025

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