Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann einen Antrag auf Briefwahl stellen.
Formal wird ein Wahlschein beantragt und dieser wird Ihnen - sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag den Anforderungen entspricht - mit den weiteren Briefwahlunterlagen zugeschickt oder übergeben.
Aktualisiert am 11.03.2023