Verfahren

Nach Erhalt eines Bußgeldbescheides haben Sie die Möglichkeit das Bußgeld innerhalb von vier Wochen zu bezahlen oder innerhalb von zwei Wochen Einspruch zu erheben. Maßgeblich ist der Eingang bei der Bußgeldstelle.

Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch per E-Mail keinen wirksamen Einspruch darstellt.

Legen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein, prüft die Bußgeldstelle zunächst, ob der Vorgang eingestellt werden kann.

Wenn der Vorgang nicht eingestellt werden kann, entscheidet das Amtsgericht. Hier können auch Gerichtskosten anfallen.

Sollte Ihr Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nach sich ziehen, beachten Sie bitte, dass die Bußgeldstelle in Bremen nur für von Bremen verhängte Fahrverbote zuständig ist. Handelt es sich um ein Fahrverbot, welches von einer anderen Behörde angeordnet wurde, können wir Ihren Führerschein leider nicht annehmen.

Rechtsgrundlagen