zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:

Dauerhafte Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen Hobby und Freizeit Logistik und Transport Veranstaltungen Bauen und Wohnen Bauen und Immobilien

Eine dauerhafte Nutzung von öffentlicher Straßenverkehrsfläche bedarf einer Erlaubnis.
Jeder der die öffentliche Straßenverkehrsfläche nutzen will, ob über oder unter der Erde, muss sich dies genehmigen lassen.

  • Basisinformationen

    Einen Antrag auf dauerhafte Sondernutzung muss jeder stellen, der die öffentliche Straßenverkehrsfläche nutzen will.

    Typische Beispiele für dauerhafte Sondernutzung sind:

    • Fassadenwärmedämmung,
    • Spielgeräte,
    • Eingangsstufen und Rampen,
    • Vordächer,
    • Balkone,
    • Bänke,
    • Einfriedungen,
    • Brücken,  usw.

    Liegtkeine dauerhafte Sondernutzung vor, ist in der Regel das Ordnungsamt zuständig  - zum Beispiel bei:

    • befristeter Aufstellung von (Bau-) / Containern
    • Warenauslagen / Körben / Tischen, die abends weggeräumt werden
    • Aufstellern (sog. Kundenstoppern)

    Voraussetzungen

    Vorliegen einer Sondernutzung: 

    • wenn der Gemeingebrauch in seiner üblichen Nutzung beeinträchtigt wird
    • wenn die Straßenoberfläche genutzt wird
    • wenn die Nutzung den Luftraum von der Oberkante der Straße bis 5,50 m über Straßenoberkante betrifft
  • Ablauf

    Formloser schriftlicher Antrag

  • Benötigte Unterlagen

    • formloser Antrag

      dieser muss eine genaue Beschreibung und Begründung der geplanten Maßnahme enthalten (in 5-facher Ausfertigung einzureichen)

    • Lageplan (1:500)

      mit eingezeichneten, farblich hervorgehobenem Vorhaben (in 5facher Ausfertigung einzureichen)

  • Zuständige Stellen

    Ansprechperson

  • Gebühren / Kosten

    Alle Genehmigungen sind kostenpflichtig, außer Fassadendämmung. Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz berechnet. Diese bitte im Einzelfall beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    3 Wochen Anträge sind mindestens 3 Wochen vor geplantem Arbeitsbeginn einzureichen

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    3 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wie bewerten Sie die Seite?*

*Pflichtfeld

Aktualisiert am 21.01.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm