Wenn Sie eine gesperrte Deichstraße befahren müssen, können Sie hierfür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung, die es Ihnen ermöglicht, die für Sie notwendigen bremischen Deiche zu befahren. Diese Fahrten werden nur für den kürzesten Weg, d. h. vom Hauptwohnsitz zum Zielort genehmigt.
Sie erhalten eine Jahresgenehmigung nur
Anwohner dürfen die Deiche und Wege ohne eine Ausnahmegenehmigung befahren. Bei einer Kontrolle reicht die Vorlage eines gültigen Personalausweises aus.
Die Deiche sind für den Lieferverkehr freigegeben. Bei Kontrolle sind der Fahrzeugschein und Lieferschein vorzulegen.
Sie müssen aus einem zwingenden Grund eine bestimmte gesperrte Deichstraße befahren.
Bei Neuantrag und Verlängerung:
Bitte füllen Sie das Online-Formular aus. Fügen Sie Ihrem Online-Antrag die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge hinzu.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch als Email senden. Per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten geht dieses natürlich auch. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind.
Bei Fahrzeugwechsel oder Kennzeichenänderung:
Bitte reichen Sie die original Ausnahmegenehmigung und die Kopie der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I postalisch ein oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten.
Die Ausnahmegenehmigung sowie die Rechnung wird Ihnen per Post zugestellt.
Bei gewichtsbeschränkten Deichen ist eine Ausnahmegenehmigung für gewichtsbeschränkte Straßen zu beantragen, falls das zulässige Gesamtgewicht überschritten werden sollte.
Der Grundbuchauszug oder der Grundsteuerbescheid wird benötigt, damit der Antragsteller sein Eigentum nachweisen kann. Angesprochen sind hier nicht die Bewohner der Deichstraßen, sondern vorwiegend Landwirte, die dort Ländereien, Wiesen etc. haben, aber dort nicht wohnen. Oder Pferdehalter die sich eine Wiese auf dem Deich gekauft haben und dort ihr Pferd untergebracht haben etc.
Der Grundbuchauszug wird benötigt, da Ländereien (Wiesen etc.) nicht einzeln im Grundsteuerbescheid ausgewiesen sind, dieser Nachweis aber zwingend zur Prüfung des Antrages auf Befahren von Deichstraßen und –wegen benötigt wird.
Gäste, der an den genannten Straßen und Wege liegenden Gastwirtschaften, Bekannte, Freunde von Anwohnern / Anliegern erhalten keine Jahres-Ausnahmegenehmigung.
Sie können jedoch Tageskarten zum Befahren der Deiche in einigen Polizeirevieren beziehen in Horn, Oberneuland, Borgfeld, Schwachhausen und Findorff.
Eine Verlängerung der Genehmigung für Pferdehofbesucher wird nur für ein Jahr ausgestellt.
Benötigen Sie für mehrere Ihrer Fahrzeuge jeweils eine Ausnahmegenehmigung, tragen Sie bitte die einzelnen Kennzeichen in das Feld „Kennzeichen“ ein.
Der letzte Grundsteuerbescheid vom Finanzamt (mind. jedoch von 2016) gilt im Service Center Bau als Eigentumsnachweis für Sie als Eigentümer einer Wohnung/eines Hauses
vollständig aufgeklappt
Onlinedienst Ausnahmegenehmigung zum Befahren bremischer Deiche
Das Bürgerportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Deiche online zu stellen.
Tageskarten (gültig für 2 Tage gegen eine Gebühr von 5,00 Euro oder 14-Tages-Karten gegen eine Gebühr von 6,50 Euro)
Jahresgenehmigung 11,50 PKW / 20,00 LKW
2 Jahresgenehmigung 20,00 PKW / 40,00 LKW
3 Jahresgenehmigung 30,00 PKW / 60,00 LKW
Kennzeichenänderung 11,50 PKW / 11,50 LKW
Für die Nachreichung von Unterlagen:
Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.
2 Wochen bis 3 Wochen
Aktualisiert am 30.03.2026