Die Abmeldung der Betriebsleitung muss vor dem Wechsel beziehungsweise dem Ausscheiden gemeldet werden.
Nicht angegeben.
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer
abrufbar ist.
Wo kann ich mehr erfahren?
Kontaktdaten der Handwerkskammern
Gebührenordnung der Handwerkskammer
Datenschutzinformation zur Leistung
Aktualisiert am 12.11.2024