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Legende: Dienstleistungen Wegweiser
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  • Gewerbe anmelden

    Wenn Sie ein Gewerbe beginnen, müssen Sie dieses bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss gleichzeitig mit dem Beginn des Gewerbes erfolgen.

    Lebenslage(n):
    • Unternehmensstart und Gewerbezulassung
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  • Einheitlicher Ansprechpartner

    Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich im Land Bremen tätig werden wollen, informiert Sie die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners über rechtliche Anforderungen und hilft Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.

    Lebenslage(n):
    • Recht und Verbraucherschutz
    • Logistik und Transport
    • Unternehmensstart und Gewerbezulassung
    • Bauen und Immobilien
    • Veranstaltungen
    • Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang
    • Auslandsgeschäft
    • Forschung und Entwicklung
    • Register und Kataster
    • Reisen und Auslandsaufenthalt
    • Migration und Integration
    • Anlagen, Waren und Stoffe
    • Arbeit
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  • Steuerliche Anmeldung eines Unternehmens

    Sie haben sich selbständig gemacht? Um Sie mit den steuerlichen Anforderungen ihrer unternehmerischen Selbständigkeit vertraut zu machen, bieten wir Ihnen eine Beratungsleistung durch die Existenzgründungsberater der Finanzämter an:

    Lebenslage(n):
    • Steuern und Abgaben
    • Unternehmensstart und Gewerbezulassung
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Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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