Wenn Sie einen Aufenthaltstitel oder die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beim Migrationsamt persönlich beantragt haben, schicken wir Ihnen Ihren eAT per Post zu, sobald dieser von der Bundesdruckerei hergestellt wurde.
Den PIN-Brief für Ihren eAT erhalten Sie bei der Antragstellung im Migrationsamt.
Formulare
Vollmacht zur Abholung eines eAT Wenn ein elektronischer Aufenthaltstitel nicht persönlich abgeholt werden kann, benötigt die mit der Abholung beauftragte Person eine von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller unterschriebene Vollmacht.
Aktualisiert am 11.07.2025