Verfahren

Bewerbungsformulare für die Jugendschöffenwahl können ab sofort ausgefüllt werden. Bewerbungsschluss ist der 31.03.2023. Die Bewerbungsformulare werden per Post oder E-Mail an die zuständige Stelle gesendet.

Nach Überprüfung der Personalien der Bewerberinnen/Bewerber werden die Listen voraussichtlich im Juli 2023 im Volkshaus und im Sozialzentrum Nord ausgelegt. Die Bekanntgabe der Auslegung erfolgt über die Tagespresse.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Die Schöffinnen und Schöffen erhalten kein Entgelt. Sie haben jedoch einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. 

Für die Zeit der Amtstätigkeit ist die Jugendschöffin/ der Jugendschöffe von seinem Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freizustellen.

Die Amtszeit der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen beträgt 5 Jahre. Wenn Sie sich für die neue Amtsperiode ab dem 01.01.2024 zur Verfügung stellen möchten, bewerben Sie sich bitte mit dem Antragsvordruck der Bewerbung als Jugendschöffin/Jugendschöffe.

Den Vordruck finden Sie im Internet auf der Startseite des Amtes für Soziale Dienste, Jugendschöffenwahl 2028 und unter "Weitere Informationen".