zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:

Ehrenamtskarte Wahlen, Engagement und Beteiligung

Sie sind ehrenamtlich engagiert und erfüllen die unten genannte Voraussetzungen?

Dann beantragen Sie die Ehrenamtskarte!

Mit der Ehrensmatskarte, die in Bremen und Niedersachsen gilt, sind zahlreiche Vergünstigugen verbunden. Ob Sport, Kultur oder Freizeit, mit der Karte können viele Vorteile genutzt werden.

  • Basisinformationen

    Beantragung einer Ehrenamtskarte

    Voraussetzungen

    • Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens 5 Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus.
    • Zum Zeitpunkt der Beantragung besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens 2 Jahre und Sie wollen Ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen.
    • Sie üben Ihr Engagement in Bremen oder Niedersachsen aus oder wohnen dort und sind außerhalb Bremens oder Niedersachsens ehrenamtlich tätig.
    • Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer Juleica sind, können Sie gegen einen Nachweis ohne weitere Voraussetzungen die Ehrenamtskarte erhalten. 
    • Sie sind aktiv bei der Freiwilligen Feuerwehr und verfügen über eine abgeschlossene Truppmannausbildung I oder sind freiwillig aktiv als Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit jeweils abgeschlossener Grundausbildung.
  • Ablauf

    Der Antrag wird von der engagierten Person ausgefüllt und von der Organisation, für die das Engagement getätigt wird, gegengezeichnet.

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    4 Wochen nach Ablaufen des Anmeldeschlusses

  • Weitere Informationen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wie bewerten Sie die Seite?*

*Pflichtfeld

Häufige Fragen

  • Kostet das beantragen der Ehrenamtskarte Geld?

    Nein. Die Ehrenamtskarte ist für alle kostenlos erhältlich.

  • Was mache ich bei Verlust meiner Ehrenamtskarte?

    Bei Verlust Ihrer Karte kontaktieren Sie uns bitte unter (04 21) 3 61 41 07 oder per Email:buergerengagment@soziales.bremen.de

    Wir werden Ihnen dann eine neue Karte ausstellen.

  • Wird die Ehrenamtskarte automatisch verlängert oder muss ich nach ablaufen der Karte einen neuen Antrag stellen?

    Die Ehrenamtskarte läuft nach drei Jahren ab und kann, wenn alle dafür notwenigen Voraussetzungen erfüllt sind, neu beantragt werden. Dieses ist möglich zu jedem 15.03. und 15.09 eines Jahres.

    Vor Ablauf der Karte erhalten Sie per Post einen neuen Antrag.

  • Was fällt unter den Begriff 'gemeinwohlorientiere Tätigkeit' ?

    Eine gemeinwohlorientierte Tätigkeit ist jede Tätigkeit, für die keine Bezahlung erfolgt und die bei einer anerkannten Organisation vollzogen wird. Darunter fallen z.B.: Freiwillige Feuerwehr, für ältere Leute einkaufen gehen, mit Hunden spazieren gehen, Essensverteilung in Tafeln etc.

  • Wie lange ist die Ehrenamtskarte gültig?

    Die Ehrenamtskarte ist 3 Jahre gültig.

Aktualisiert am 15.01.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm