zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:

Eigentumsdelikt anzeigen Notlagen und Opferhilfen Recht und Verbraucherschutz

Wenn Sie Kenntnis eines Eigentumsdeliktes erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt wurden oder Zeuge wurden, können Sie online eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Damit informieren Sie die Strafverfolgungsbehörden über das Ereignis und den Tathergang.

  • Basisinformationen

    Sie können eine Strafanzeige stellen, ganz gleich, ob Sie geschädigt sind, eine Straftat bezeugen können oder unbeteiligt sind. Eine schnelle Bearbeitung wird durch die Auswahl des Bundeslandes, in dem sich das Ereignis zugetragen hat, gefördert.  Eine Anzeige können Sie formlos, telefonisch, online und auf der Wache, entweder anonym oder mit Angabe Ihrer Kontaktdaten, stellen. Die Online-Anzeige ist als Zusatzangebot zu verstehen.

    Bei der Strafanzeige steht die Mitteilung eines strafrechtlichen Sachverhaltes im Mittelpunkt. Es wird nach unterschiedlichen Deliktgruppen unterschieden. Um eine möglichst schnelle Bearbeitung zu fördern, wählen Sie bitte die Deliktgruppe Eigentumsdelikte aus.

    Wenn Sie eine Anzeige erstatten, sind Sie Zeuge im Strafverfahren. Ungeachtet Ihrer online erstatteten Anzeige kann es erforderlich sein, Sie im Rahmen der weiteren Bearbeitung dieser auf die hierfür zuständige Polizeidienststelle vorzuladen, zum Beispiel, um mit Ihnen persönlich eine Zeugenvernehmung durchführen zu können. 

    Weiterhin besteht die Möglichkeit, der Anzeige Fotos, Belege oder Dokumente als elektronische Anlagen beizufügen. Diese Möglichkeit sollte insbesondere genutzt werden, um Nachweise (Kaufbelege, Quittungen oder Bilder von gestohlenen Gegenständen, beschädigten Sachen oder Screenshots von Bildschirminhalten) der Polizei bereits mit der Anzeige zu übermitteln. 

    Voraussetzungen

    Jede Person, die Kenntnis einer Straftat hat, kann eine Anzeige aufgeben. Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.

  • Ablauf

    Eine Anzeige kann online, schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgen bzw. abgegeben werden. 

    Wenn Sie die Anzeige online abgeben wollen:

    • Die Onlineabgabe einer Anzeige erfolgt in mehreren Schritten. 
    • Über das Internetportal können Sie Strafanzeige erstatten. Hierbei kann es sich um verschiedene Delikte handeln.
    • Sie rufen die Internetwache über eine zentrale URL auf. Die Auswahl des für die Bearbeitung zuständigen Bundeslandes erfolgt über den Ereignisort. Nach Auswahl des Formulars zur Anzeigeerstattung von Eigentumsdelikten können Sie grundlegende Angaben zu Ihrer Person machen (bspw. Personalien, Handynummer, Mailadresse). Im Anschluss können Sie Daten zum Tatort, zur Tatzeit, zum Täter und zum Ereignis selbst erfassen. Die Erfassung wird begleitet von rechtlichen Belehrungen (Zeugen- bzw. Beschuldigtenbelehrung sowie Strafantragserfordernis und Einstellungsbescheid).
    • Es besteht die Möglichkeit, Dokumente wie z.B. Kaufbelege, Quittungen und/oder Bilder wie z.B. Screenshots, Bilder von Beschädigungen oder gestohlenen Gegenständen mit der Anzeige zu übermitteln.
    • Nach erfolgter Abgabe und Übernahme der Anzeige erhalten Sie eine E-Mail mit einer Vorgangsnummer und den Kontaktdaten der Polizei Bremen.
    • Die zuständige Dienststelle der Polizei nimmt die Anzeige entgegen und prüft diese. Erstatten Sie Anzeige einer Straftat, die außerhalb Deutschlands bzw. in einem anderen Bundesland begangen wurde, übermittelt die Strafverfolgungsbehörde die Anzeige an die zuständige Behörde.
    • Erst wenn keinerlei Ermittlungsansätze zur Verfügung stehen, wird das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Erfolgschancen differieren je nach der Art der Straftat. Grundsätzlich gilt, je mehr Informationen Sie bereitstellen, desto höher sind die Chancen, dass die Polizei den Täter findet. 
    • Wer eine Person wissentlich und fälschlicherweise verdächtigt, begeht eine Straftat. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

    Wenn Sie Ihre Anzeige persönlich vor Ort abgeben wollen: 

    • Anzeigen können Sie persönlich vor Ort zu folgenden Öffnungszeiten an diesen Orten aufgeben:
      • Revier Vegesack
        Kirchheide 51
        28757 Bremen
        Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 20 Uhr
      • Mittwoch und Samstag: 8 bis 16 Uhr
      • Polizeipräsidium Bremen
        In der Vahr 76
        28329 Bremen
        Montag bis Freitag: 8 bis 20 Uhr
        Samstag: 10 bis 18 Uhr
      • Revier Innenstadt (neben dem Hauptbahnhof)
        Beim Handelsmuseum 1
        28195 Bremen
        Montag bis Freitag: 8 bis 20 Uhr
        Samstag: 10 bis 18 Uhr
    • Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen vorab online einen Termin über die Online-Terminvergabe zu vereinbaren. 

    Wenn Sie Ihre Anzeige telefonisch abgeben wollen: 

    • Die telefonische Anzeigenaufnahme erreichen Sie unter der Rufnummer 0421 362-12700. 
      • Montag bis Freitag: 8 bis 20 Uhr
      • Samstag und Sonntag: 9 bis 17 Uhr

    Weitere Hinweise

    Wenn Sie eine Anzeige erstatten, sind Sie grundsätzlich Zeuge im Strafverfahren. Es kann erforderlich sein, Sie im Rahmen der weiteren Bearbeitung Ihrer Anzeige auf die hierfür zuständige Polizeidienststelle vorzuladen, um zum Beispiel mit Ihnen persönlich eine Zeugenvernehmung durchführen zu können.

    Wer Kenntnis einer Straftat hat, diese aber nicht zur Anzeige bringt, kann sich strafbar machen. Es gelten keine besonderen Formerfordernisse. Vorsicht ist dann geboten, wenn es sich um eine vermutete Straftat handelt. Verleumdung und falsche Verdächtigung sind strafbar, hier muss derjenige, der die Anzeige aufgibt, selbst mit rechtlichen Schritten gegen sich rechnen. Bei Verbrechen wie Mord, Raub, Kriegsverbrechen und Hochverrat herrscht eine Anzeigepflicht.

    Eine Strafanzeige kann nicht zurückgezogen werden. Sie sollten sich daher gut überlegen, ob Sie eine Strafanzeige stellen wollen. Nach dem Legalitätsprinzip sind die Behörden anschließend zu Ermittlungen verpflichtet. 

  • Benötigte Unterlagen

    • Rechnungen, Eigentumsnachweise bei entwendeten Gegenständen, Geräte- oder Seriennummer
      • Rechnungen
      • Eigentumsnachweise
      • Gerätenummern
      • Seriennummern
    • Identifikationsnachweis (Lichtbildausweis: Personalausweis, Reisepass etc.)

      Für die Erstattung einer Strafanzeige ist der Nachweis der Identität zwingend erforderlich.

      Durch z.B.: Personalausweis, Reispeass, andere Form von Lichtbildausweis mit Adresse etc.

    • Ausgefüllter Strafantrag

      Antrag unter "Formulare" zum Download vorhanden.

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    • Eigentumsdelikt anzeigen
      Wenn Sie Kenntnis eines Eigentumsdeliktes erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt wurden oder Zeuge eines Eigentumsdeliktes wurden, können Sie online eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Damit informieren Sie die Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) über das Ereignis und den Tathergang.

  • Formulare

    • Strafantrag (pdf, 466.2 KB)
      Bitte ausgefüllt (persönliche Daten, Unterschrift, Daten Tatverdächtiger) zur Anzeigenaufnahme mitbringen.

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Eine Frist ist nicht einzuhalten. Allerdings sollten Sie die jeweiligen Verjährungsfristen beachten, denn in der Regel verjähren Straftaten im Normalfall nach einer gewissen Zeitspanne.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Nach Eingang der Onlineanzeige erhalten Sie eine Emailbestätigung mit einer Vorgangsnummer. Die Bearbeitungszeit hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Eine zeitliche Eingrenzung ist nicht möglich.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wie bewerten Sie die Seite?*

*Pflichtfeld

Aktualisiert am 04.11.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm