Verfahren

Sie melden sich bei einer Vermittlungsstelle für Auslandsadoptionen. Das kann entweder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes sein oder eine nichtstaatliche Vermittlungsstelle, die für Auslands-Adoptionen zugelassen ist. Durch die Fachkräfte erhalten Sie eine erste Beratung.

In persönlichen Gesprächen werden alle relevanten Themen rund um die Adoption besprochen.

Dieses Verfahren kann sich über mehrere Monate erstrecken. Erst nach einer Eignungsfeststellung durch das Jugendamt ist eine Adoption möglich.

Diese ist jedoch keine Garantie, dass es tatsächlich zu einer Adoptionsvermittlung kommt.

Rechtsgrundlagen