Verfahren

1. Beratungsgespräch

Bevor Sie den Antrag auf Einbürgerung stellen, ist ein Beratungsgespräch mit der Einbürgerungsbehörde sinnvoll und zu empfehlen. Für ein Beratungsgespräch nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt (0421 – 361 – 88670) mit uns auf. Telefonische Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Im Beratungsgespräch werden Ihnen die Voraussetzungen für die Einbürgerung erläutert und Sie bekommen Ihre individuellen Informationen zum Verfahren. Nach einem telefonischen Beratungsgespräch senden wir Ihnen das Antragsformular gerne zu. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail (Einbuergerung@migrationsamt.bremen.de) schreiben. Bitte beachten Sie, dass Sie in Ihrer Mail Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum sowie eine Telefonnummer angeben. Zudem besteht die Möglichkeit Ihr Interesse an einer Einbürgerung uns durch das Ausfüllen eines „Kontaktformulars zur Erstberatung“ zu signalisieren. Wir bitten Sie das Kontaktformular möglichst vollständig auszufüllen.

Wenn Sie sich sicher sind, dass eine Einbürgerung für Sie in Betracht kommt und Sie auf eine telefonische oder schriftliche Beratung verzichten möchten, können sie den Einbürgerungsantrag auch ohne vorherige Beratung stellen. Benutzen Sie hierfür bitte das Formular zur Beantragung der Einbürgerung. Dieses finden Sie unter „Weitere Informationen“.

2. Antragstellung

Eine Antragsabgabe kann derzeit nur postalisch erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie das Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben haben. Die benötigten Unterlagen senden Sie uns bitte ausschließlich in Kopie zu. Die Gebühren werden erst fällig, wenn die Einbürgerungsbehörde Sie zur Zahlung der Gebühr auffordert. Von einer Überweisung bitten wir abzusehen. Das ausgefüllte Antragsformular sowie Kopien aller benötigten Unterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse:

Migrationsamt
Staatsangehörigkeitsbehörde
Postfach 10 78 49
28078 Bremen
(Alternativ: Einwurf in den Hausbriefkasten/Stresemannstraße 48).

3. Prüfung Ihres Einbürgerungsantrages

Nach Eingang Ihres Antrages werden Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Sollte noch etwas fehlen, z. B. der Einbürgerungstest, können Sie diese Unterlagen auch noch nachreichen.

Erfreulicherweise entscheiden sich immer mehr ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger ihre Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Die steigende Anzahl der Anträge führt in der Folge aber leider auch zu einer längeren Bearbeitungsdauer.

Nach erfolgten Prüfung alle Voraussetzungen werden wir wieder Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Sofern die Voraussetzung vorliegen, wird die Einbürgerungsurkunde mit Ihren Personalien ausgestellt. Sie erhalten nun eine Einladung zur persönlichen Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

Rechtsgrundlagen