Datenschutz im Migrationsamt Bremen
Für den Fall, dass wir Daten von Ihnen im Migrationsamt Bremen aufnehmen, gelten diese Hinweise zum Datenschutz.
Bezahlmöglichkeiten
bar, EC-Karte
Erfreulicherweise entscheiden sich immer mehr ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger ihre Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Die steigende Anzahl der Anträge führt in der Folge aber leider auch zu einer längeren Bearbeitungsdauer.
Derzeit werden Anträge aus dem 2. Quartal 2023 abschließend bearbeitet. Sobald sich Ihr Antrag in der abschließenden Bearbeitung befindet, werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der Gleichbehandlung die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge grundsätzlich nach Eingangsdatum erfolgt.
Wichtiger Hinweis hinsichtlich der Klärung der Identität
Unter Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.12.2025 (1 C 27.24) ist die Identität durch einen Nationalpass nachzuweisen. Auch anerkannte Flüchtlinge sind nicht pauschal von der Passbeschaffung befreit. Nur wenn die Beschaffung objektiv nicht möglich oder subjektiv nicht zumutbar ist, können im Rahmen einer Stufenprüfung auch andere Nachweise zur Klärung der Identität dienen.
Wenn Sie Interesse am Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Alle wichtigen Informationen zur Einbürgerung, wie die Voraussetzungen, die Verfahrensschritte und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in der Dienstleistungsbeschreibung "Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer mit Einbürgerungsanspruch beantragen": https://www.service.bremen.de/dienstleistungen/einbuergerung-fuer-auslaenderinnen-und-auslaender-mit-einbuergerungsanspruch-beantragen-206491
Sofern Sie weitere Fragen zum Thema Einbürgerung haben, können Sie uns gerne eine E-Mail (einbuergerung@migrationsamt.bremen.de) mit Ihren Kontaktdaten senden bzw. uns unter der folgenden Rufnummer telefonisch kontaktieren: 361 88670 (Telefonische Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr).
Zudem haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten "Quick-Check" durchzuführen. Mit dem "Quick-Check" können Sie unverbindlich prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Der "Quick-Check" wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zur Verfügung gestellt. Mit dem folgenden Link gelangen Sie zum "Quick-Check": https://www.xn--einbrgerung-whb.de/fragebogen.php
Der „Quick-Check“ ersetzt nicht die Antragstellung. Wenn Sie nach Durchführung des „Quick-Checks“ Ihre Einbürgerung beantragen möchten, müssen Sie hierzu einen Antrag bei uns einreichen. Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie in der Dienstleistungsbeschreibung „Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer mit Einbürgerungsanspruch beantragen“ https://www.service.bremen.de/dienstleistungen/einbuergerung-fuer-auslaenderinnen-und-auslaender-mit-einbuergerungsanspruch-beantragen-206491
Für den Fall, dass wir Daten von Ihnen im Migrationsamt Bremen aufnehmen, gelten diese Hinweise zum Datenschutz.
Sie können sich unter erleichterten Bedingungen einbürgern lassen, wenn Sie mit einer Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit hat, verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammenleben.
Sie können die Einbürgerung zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft beantragen, wenn Sie einen Einbürgerungsanspruch haben.
Als heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer können Sie sich unter erleichterten Voraussetzungen einbürgern lassen.
Sie sind in Deutschland als Kind staatenloser Eltern geboren? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Einbürgerungsanspruch eine Einbürgerung nach Ermessen beantragen.
Wenn Sie mit einer Person verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft haben und diese sich einbürgern lässt, können Sie und Ihr minderjähriges Kind miteingebürgert werden.
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Aktualisiert am 19.05.2026