Wenn Sie ein bergbauliches Neu-, Änderungs- oder Erweiterungs-vorhaben planen oder sich Vorhaben kumulieren, müssen Sie in bestimmten Fällen eine standortbezogene Vorprüfung veranlassen, um festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sind und ein bergbauliches Neu-, Änderungs- oder Erweiterungsvorhaben planen, oder sich Vorhaben kumulieren, und die Voraussetzungen für die Pflicht zur standortbezogenen Vorprüfung vorliegen, muss die zuständige Behörde eine standortbezogene Vorprüfung durchführen. Mit dieser standortbezogenen Vorprüfung stellt die Behörde fest, ob für Ihr Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend ist. Die standortbezogene Vorprüfung findet in 2 Stufen statt:
Stufe 1:
Stufe 2:
Sie sind verpflichtet die Vorprüfung vorzubereiten und der zuständigen Behörde geeignete Angaben zu den Merkmalen des Neu- oder Erweiterungsvorhabens, des Standorts sowie zu den möglichen erheblichen Umweltauswirkungen zu machen.
Folgende Vorhaben benötigen beispielsweise eine standortbezogene Vorprüfung:
Neben der standortbezogenen Vorprüfung gibt es auch noch eine allgemeine Vorprüfung. Welche Vorhaben sich für die standortbezogene Vorprüfung qualifizieren, können Sie der Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ der Anlage 1 aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) entnehmen.
Bei der Vorprüfung berücksichtigt die Behörde, ob erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch Merkmale des Vorhabens, des Standorts oder durch Ihre Vorkehrungen offensichtlich ausgeschlossen werden. Liegen der Behörde Ergebnisse vorgelagerter Umweltprüfungen oder anderer rechtlich vorgeschriebener Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens vor, bezieht sie diese Ergebnisse in die Vorprüfung ein.
Sie können die standortbezogene Vorprüfung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Standortbezogene Vorprüfung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:
Standortbezogene Vorprüfung direkt bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Rechtsbehelf:
Die Feststellung der UVP-Pflicht können Sie nicht anfechten. Beruht die Feststellung auf einer Vorprüfung, kann in einem gerichtlichen Verfahren lediglich geprüft werden, ob die Vorprüfung den gesetzlichen Vorgaben entsprechend durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist.
In Stufe 1:
Kommen Sie selbst zu der Erkenntnis, dass bei Ihrem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, können Sie die Stufe 2 ausfüllen. Stellt die zuständige Behörde fest, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, müssen Sie die Stufe 2 ausfüllen.
In Stufe 2:
BergPass – die Antragsplattform der Bergbehörden
Die Antragsplattform BergPass ermöglicht Ihnen, alle bundesbergrechtlichen Vorgänge online abzuwickeln.
bis 96,73 EUR Kostenhöhe nach Zeitaufwand: Für eine Beamtin oder einen Beamten der Lauf-bahngruppe II zweites Einstiegsamt (A13 – A16) oder Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in vergleichbarer Entgeltgruppe.
bis 79,31 EUR Kostenhöhe nach Zeitaufwand: Für eine Beamtin oder einen Beamten der Laufbahn-gruppe II erstes Einstiegsamt (A9 – A13S) oder Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in vergleichbarer Entgeltgruppe.
bis 62,88 EUR Kostenhöhe nach Zeitaufwand: Für eine Beamtin oder einen Beamten der Laufbahn-gruppe I zweites Einstiegsamt (A5 – A9S) oder Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in vergleich-barer Entgeltgruppe.
Es gibt keine Frist.
6 Wochen
Aktualisiert am 24.02.2026