zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:
  • Dienstleistungen
  • Eingang von Lebens- und Futtermitteln tierischer Herkunft sowie bestimmter Erzeugnissen nicht tierischer Herkunft

Eingang von Lebens- und Futtermitteln tierischer Herkunft sowie bestimmter Erzeugnissen nicht tierischer Herkunft Auslandsgeschäft

Die Grenzkontrollstellen in Bremerhaven und Bremen sind zuständig für die Eingangskontrolle von Lebens- und Futtermitteln tierischer und nicht tierischer Herkunft aus Drittländern.
Nach zufriedenstellend erfolgter Eingangskontrolle können die Sendungen einem Zollverfahren zugeführt werden.

  • Basisinformationen

    Die Arbeit der Grenzkontrollstelle dient dem
    Schutz der EU-Staaten vor der Einschleppung von Tierseuchen aus dem Ausland
    Schutz der Verbraucher:innen vor gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können
    Schutz von Menschen und Tieren vor gesundheitsgefährdenden Futtermitteln

    Voraussetzungen

    Erstellung eines GGEDP (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) für Sendungen tierischer Herkunft oder eines GGEDD (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) für Lebens- und Futtermittel nicht tierischer Herkunft.

  • Ablauf

    Anmeldung von Drittlandsendungen mit GGEDP/GGEDD,  BL (Bill of Lading) sowie gültigem Gesundheitszeugnis und ggf. Laborergebnissen
    es findet eine Dokumentenkontrolle und  abhängig vom Produkt eine Gestellung zur Nämlichkeitskontrolle und  Warenuntersuchung statt. Die Ergebnisse werden im GGEDP/GGEDD festgehalten und über die Einfuhrfähigkeit entschieden.

    Weitere Hinweise

    Besondere Bestimmungen für den persönlichen Reiseverkehr: Die Einfuhr von Waren tierischer Herkunft aus Ländern außerhalb der EU ist größtenteils verboten.
    Die Grenzkontrollstellen in Bremen und Bremerhaven sind für die Abfertigung lebender Tiere aus Drittstaaten nicht zugelassen. Auch existiert keine Grenzkontrollstelle am Flughafen Bremen.

  • Benötigte Unterlagen

    • Anmeldeformular GGEDP oder GGEDD für Lebens- und Futtermittel tierischer oder pflanzlicher Herkunft

      GGEDP = Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (tierisch) / GGEDD = Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (pflanzlich)

    • Ggf. Gesundheitszeugnis aus dem Drittland
    • Ggf. Zertifikat über durchgeführte Laboruntersuchungen
    • Bill of Lading
  • Zuständige Stellen

    Ansprechperson

    • Funktionspostfach Grenzkontrollstelle Bremerhaven

    • Funktionspostfach Grenzkontrollstelle Bremen

  • Gebühren / Kosten

    Kostenpflichtig
    siehe Gesundheits-Kostenverordnung

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Voranmeldung der Sendung einen Werktag vor Eintreffen der Sendung im Hafen

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Individuell je nach Vorgang.

  • Rechtsgrundlagen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wie bewerten Sie die Seite?*

*Pflichtfeld

Aktualisiert am 07.10.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm