Die Grenzkontrollstellen in Bremerhaven und Bremen sind zuständig für die Eingangskontrolle von Lebens- und Futtermitteln tierischer und nicht tierischer Herkunft aus Drittländern.
Nach zufriedenstellend erfolgter Eingangskontrolle können die Sendungen einem Zollverfahren zugeführt werden.
Die Arbeit der Grenzkontrollstelle dient dem
Schutz der EU-Staaten vor der Einschleppung von Tierseuchen aus dem Ausland
Schutz der Verbraucher:innen vor gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können
Schutz von Menschen und Tieren vor gesundheitsgefährdenden Futtermitteln
Erstellung eines GGEDP (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) für Sendungen tierischer Herkunft oder eines GGEDD (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) für Lebens- und Futtermittel nicht tierischer Herkunft.
Anmeldung von Drittlandsendungen mit GGEDP/GGEDD, BL (Bill of Lading) sowie gültigem Gesundheitszeugnis und ggf. Laborergebnissen
es findet eine Dokumentenkontrolle und abhängig vom Produkt eine Gestellung zur Nämlichkeitskontrolle und Warenuntersuchung statt. Die Ergebnisse werden im GGEDP/GGEDD festgehalten und über die Einfuhrfähigkeit entschieden.
Besondere Bestimmungen für den persönlichen Reiseverkehr: Die Einfuhr von Waren tierischer Herkunft aus Ländern außerhalb der EU ist größtenteils verboten.
Die Grenzkontrollstellen in Bremen und Bremerhaven sind für die Abfertigung lebender Tiere aus Drittstaaten nicht zugelassen. Auch existiert keine Grenzkontrollstelle am Flughafen Bremen.
GGEDP = Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (tierisch) / GGEDD = Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (pflanzlich)
Kostenpflichtig
siehe Gesundheits-Kostenverordnung
Voranmeldung der Sendung einen Werktag vor Eintreffen der Sendung im Hafen
Individuell je nach Vorgang.
Aktualisiert am 07.10.2025