Fristen bei der Abwicklung von Verfahren hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen. Die Frist läuft erst, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Bereitstellung von Informationen:
Auf dem Internetportal: sofort
Anfragen per Mail: in der Regel bis zu 3 Tage.
Abwicklung von Verfahren:
Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren ab und ist der entsprechenden Verfahrensbeschreibung zu entnehmen.
gebührenfrei
Wo kann ich mehr erfahren?
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Bremen
Informationen zum Netzwerk der einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland auf der Internetseite des BMWi
Informationen zu den einheitlichen Ansprechpartnern in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf der Internetseite der EU-Kommission
Aktualisiert am 15.10.2025