Bitte teilen Sie Änderungen Ihres geschätzten Jahresarbeitseinkommens aus künstlerischer oder publizistischer selbstständiger Tätigkeit unverzüglich mit. Die Änderung kann für das laufende Jahr nur dann berücksichtigt werden, wenn sie in der Zeit von Januar bis November eines Jahres eingeht.
2 - 3 Woche(n).
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.
Es fallen keine Kosten an.
Aktualisiert am 06.01.2025