Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

Zum vereinfachten Onlineformular

Welche Fristen sind zu beachten?

Steuerlich nicht beratene Personen:
- die jährliche Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31.07. des Folgejahres abzugeben (z.B. für den Veranlagungszeitraum 2020 grundsätzlich bis zum 31.07.2021, für den Veranlagungszeitraum 2021 bis zum 31.07.2022), wenn eine Pflicht zur Abgabe der Erklärung besteht
- aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie wurden diese Abgabefristen für die Veranlagungszeiträume 2020 bis 2023 jedoch wie folgt gesetzlich verlängert:

o Veranlagungszeitraum 2021 01.11.2022
o Veranlagungszeitraum 2022 02.10.2023
o Veranlagungszeitraum 2023 02.09.2024

- Arbeitnehmer, für die keine Pflicht zur Abgabe der Erklärung besteht, die also freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben, haben hierfür vier Jahre Zeit (Bsp.: Veranlagungszeitraum 2021; Ende Abgabefrist = 31.12.2025).
Diese sogenannte Antragsverlängerung betrifft in der Regel Arbeitnehmer, die eine Rückerstattung der vom Arbeitgeber zu viel einbehaltenen Lohnsteuer erreichen wollen.

Steuerlich beratene Personen:
- die jährliche Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des Zweitfolgejahres abzugeben (z.B. für den Veranlagungszeitraum 2020 bis zum 28.02.2022, für den Veranlagungszeitraum 2021 bis zum 28.02.2023), wenn eine Pflicht zur Abgabe der Erklärung besteht
- aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie wurden diese Abgabefristen für die Veranlagungszeiträume 2020 bis 2024 jedoch wie folgt gesetzlich verlängert:
o Veranlagungszeitraum 2020 31.08.2022
o Veranlagungszeitraum 2021 31.08.2023
o Veranlagungszeitraum 2022 31.07.2024
o Veranlagungszeitraum 2023 02.06.2025
o Veranlagungszeitraum 2024 30.04.2026

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Zeitpunkt der Einreichung und dem Umfang der Steuererklärung.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Für die Einkommensteuerfestsetzung fallen keine Gebühren und Kosten an.