Verfahren

  • Für die Beihilfen zur Erstausstattung der Wohnung und mit Bekleidung sind keine Anträge notwendig. 
  • Die Beträge werden mit der ersten Auszahlung der monatlichen Pauschalen ausgezahlt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Dienstleistung „Monatliche Leistungen für den Unterhalt des Pflegekindes beantragen“.
  • Für die Säuglingserstausstattung reicht ein formloser Antrag.
  • Lassen Sie sich von dem für Ihren Stadtteil zuständigen Sozialzentrum bzw. dem Fachdienst des Amtes für soziale Dienste oder der PiB – Pflegekinder im Bremen gemeinnützige GmbH beraten.

Rechtsgrundlagen