Wenn Sie in Deutschland leben und bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland gesundheitlich geschädigt wurden, dann können Sie, abhängig von Ihrem Grad der Schädigungsfolgen, eine Einmalzahlung erhalten. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Wenn Sie in Deutschland leben und während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland Opfer einer Gewalttat geworden sind und gesundheitliche Schäden erlitten haben, dann können Sie eine Einmalzahlung zwischen EUR 2.821 und EUR 31.026 erhalten. Die Höhe der Einmalzahlung ist abhängig von Ihrem Grad der Schädigungsfolgen (GdS mindestens 30).
Vorübergehend ist ein Auslandsaufenthalt, wenn er weniger als sechs Monate, bei Schulbesuch oder Studium nicht mehr als ein Jahr dauert.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.
Aktualisiert am 15.08.2025