Verfahren

Die Informationen werden ausgegeben:

  • an Notare,
  • an andere Personen oder Institutionen unter Vorlage eines Grundbuchblattauszuges
    oder des Bescheides über die Grundbesitzabgaben. Die Unterlagen dürfen nicht älter
    als zwölf Monate sein.

Telefonische Auskünfte sind nicht möglich.

Bitte achten Sie auf den speziellen Zuständigkeitsbereich für Bremen-Nord!