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Einsicht in das Handelsregister nehmen

  • Register und Kataster
  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Wenn Sie Informationen zu bestimmten Unternehmen benötigen, können Sie diese im Gemeinsamen Registerportal der Länder oder im Unternehmensregister selbst suchen und Einsicht in die Eintragungen und eingereichten Dokumente nehmen.

  • Basisinformationen

    Über das "Gemeinsame Registerportal der Länder" können Sie online die Handelsregister einsehen. Hier finden Sie Informationen über:

    • Kapitalgesellschaften, zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
    • Personenhandelsgesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG)
    • Einzelkaufleute (e.K.)

    Das Gemeinsame Handelsregisterportal der Länder gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.

    Sie können im Gemeinsamen Handelsregisterportal der Länder Informationen kostenlos einsehen. Darüber hinaus können Sie kostenlos:

    • die eingereichten Urkunden einsehen,
    • einen Abdruck als PDF herunterladen.

    Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist auch über das zum 01.01.2007 eingeführte Unternehmensregister möglich. Neben den Daten aus dem Handelsregister werden im Unternehmensregister weitere Informationen wie zum Beispiel Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften oder Gesellschaftsbekanntmachungen veröffentlicht.

    Voraussetzungen

    Es gibt keine Voraussetzungen.

  • Ablauf

    Gemeinsames Registerportal der Länder:

    • Rufen Sie das Gemeinsame Registerportal der Länder auf.
    • Klicken Sie im Menü entweder auf „Normale Suche“ oder „Erweiterte Suche“ und geben Sie entsprechende Schlagworte und Daten an.
    • Klicken Sie auf „Suchen“.
    • Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt und Sie können Dokumente abrufen.
    • Wählen Sie das gewünschte Dokument

    Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal.

    Unternehmensregister:

    • Rufen Sie das Unternehmensregister auf.
    • Geben Sie in der Schnellsuche den gesuchten Firmennamen und optional einen Bereich ein.
    • Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt.

    Weitere Hinweise

    Das Handelsregister wird ausschließlich elektronisch geführt. Im gemeinsamen Internetportal der deutschen Registergerichte stehen Daten aus folgenden öffentlichen Verzeichnissen zur Verfügung:

    • Handelsregister
    • Genossenschaftsregister
    • Partnerschaftsregister
    • Vereinsregister (zum Teil)
  • Benötigte Unterlagen

    • Für die Einsicht des Handelsregisters im Registergericht oder im Registerportal sind keine Unterlagen erforderlich.
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Fristen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Keine. Sie können die Datei sofort einsehen.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 06.07.2026

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