Wenn Sie Informationen zu bestimmten Unternehmen benötigen, können Sie diese im Gemeinsamen Registerportal der Länder oder im Unternehmensregister selbst suchen und Einsicht in die Eintragungen und eingereichten Dokumente nehmen.
Über das "Gemeinsame Registerportal der Länder" können Sie online die Handelsregister einsehen. Hier finden Sie Informationen über:
Das Gemeinsame Handelsregisterportal der Länder gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.
Sie können im Gemeinsamen Handelsregisterportal der Länder Informationen kostenlos einsehen. Darüber hinaus können Sie kostenlos:
Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist auch über das zum 01.01.2007 eingeführte Unternehmensregister möglich. Neben den Daten aus dem Handelsregister werden im Unternehmensregister weitere Informationen wie zum Beispiel Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften oder Gesellschaftsbekanntmachungen veröffentlicht.
Es gibt keine Voraussetzungen.
Gemeinsames Registerportal der Länder:
Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal.
Unternehmensregister:
Das Handelsregister wird ausschließlich elektronisch geführt. Im gemeinsamen Internetportal der deutschen Registergerichte stehen Daten aus folgenden öffentlichen Verzeichnissen zur Verfügung:
gebührenfrei
Es gibt keine Fristen.
Keine. Sie können die Datei sofort einsehen.
Aktualisiert am 06.07.2026