Verfahren

  • Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen über einen Online-Dienst ein. Alternativ kann der Antrag auch formlos mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen schriftlich gestellt werden.
  • Der Antrag und die Unterlagen werden im Hinblick auf Zuständigkeit und auf Vollständigkeit geprüft.
  • Es wird auf Grundlage des § 29 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes geprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Einsicht in die Bauakte vorliegen und die Bauakte bei der zuständigen Stelle vorliegt.
  • Wenn alle Voraussetzung erfüllt sind, wird Ihnen die Bauakte in elektronischer Form übermittelt. Hierfür erhalten Sie per E-Mail einen verschlüsselten Link zum Download der Bauakte und in einer zweiten E-Mail den Zugangscode.
  • Auf diesem Weg erhalten Sie ebenfalls einen Kostenbescheid.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Akten, die digitalisiert wurden, bekommen Sie nur als digitale Kopie.

Es kann aus den unterschiedlichsten Gründen vorkommen, dass eine Bauakte nicht vorhanden ist, sodass Ihrem Wunsch nach Einsicht in eine bestimmte Bauakte nicht nachgekommen werden kann. Wir bitten um Verständnis.