Verfahren
Sie können die Einsichtnahme über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen.
Onlinedienst
- Den Link zum Onlinedienst finden Sie unter "Online Service".
- Durch klicken auf den Link werden Sie zum Onlinedienst weitergeleitet.
- Dort können Sie den Antrag ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen einreichen.
- Sollten die Voraussetzungen gemäß §29BremVwVfG erfüllt sein, erhalten Sie die Bauakte in elektronischer Form.
- Hierfür erhalten Sie per E-Mail einen verschlüsselten Link zum Download der Bauakte und in einer zweiten E-Mail den Zugangscode.
- Auf diesem Weg erhalten Sie ebenfalls einen Kostenbescheid.
Schriftlich
- Sie können schriftlich die Einsichtnahme beantragen.
- Stellen Sie dafür einen Antrag und übersenden Sie Ihre Anfrage postalisch oder digital.
- Nach Prüfung der Zuständigkeit und Vollständigkeit erhalten Sie eine postalische oder digitale Antwort.
Telefonisch
- Sie können uns telefonisch kontaktieren, um einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren.
Persönlich
- Um vor Ort digital Einsicht zu nehmen, müssen Sie einen Termin vereinbaren.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
Akten, die digitalisiert wurden, bekommen Sie nur als digitale Kopie. Der Ihnen übermittelte Download-Link hat eine Gültigkeit von 7 Tagen und enthält die Rechnung.
Es kann aus den unterschiedlichsten Gründen vorkommen, dass eine Bauakte nicht vorhanden ist, sodass Ihrem Wunsch nach Einsicht in eine bestimmte Bauakte nicht nachgekommen werden kann. Wir bitten um Verständnis.