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Einsicht in einen Bebauungsplan nehmen Bauen und Wohnen Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Sie haben das Recht in einen Bebauungsplan Einsicht zu nehmen. 

  • Basisinformationen

    In einem Bebauungsplan sind die genauen Vorgaben zur Nutzung der Grundstücke festgeschrieben.

    Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:

    • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
    • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
    • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

    Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
    • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

    Neue oder neu geänderte Bebauungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Stelle den gewünschten Bebauungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie die Einsicht in den Bebauungsplan bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Voraussetzungen

    Keine.

  • Ablauf

    Sie können die Inhalte und ergänzende Dokumente von Bebauungsplänen online auf den Webseiten der jeweiligen Landesbehörden oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

    Einen Link zum Bremer Bauleitplan-Informationssystem finden Sie unter "Weitere Informationen".

    Möchten Sie die Bebauungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

    Handelt es sich um ältere Bebauungspläne, müssen Sie die Einsicht gegebenenfalls zunächst bei der zuständigen Behörde beantragen.

  • Benötigte Unterlagen

    • Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    17,00 EUR

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Fristen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    3 Tage bis 10 Tage

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 04.11.2025

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