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Einsicht in einen Flächennutzungsplan nehmen Unternehmensstart und Gewerbezulassung Bauen und Immobilien Bauen und Wohnen

Sie haben das Recht in einen Flächennutzungsplan Einsicht zu nehmen.

  • Basisinformationen

    Der Flächennutzungsplan

    • ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
    • hat keine rechtlich bindende Bedeutung.

    Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.

    Nutzungsmöglichkeiten sind

    • Wohnen,
    • Gewerbe,
    • Verkehr,
    • Infrastruktur,
    • Erholung oder
    • Natur und Umwelt.

    Neue oder jüngst geänderte Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Stelle den gewünschten Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf, diesen bei der verantwortlichen Stelle einsehen zu können.

    Der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:

    • Angabe der Planungsziele,
    • verschiedenen Karten zur
    • Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt,
    • Legende zu den Karten sowie
    • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.

    Voraussetzungen

    Keine.

  • Ablauf

    Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

    Möchten Sie die Flächennutzungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

    Weitere Hinweise

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Rechtsbehelf: Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

  • Benötigte Unterlagen

    • Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    24,00 EUR

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Frist.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    3 Tage bis 10 Tage Es gibt keine Bearbeitungsdauer, insofern der Flächennutzungsplan bereits online verfügbar ist.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 24.07.2025

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