zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:

Einsicht nehmen in das Handelsregister Register und Kataster Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Sie wollen Einsicht in Handelsregister nehmen? Das Handelsregister enthält Eintragungen über konkrete Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.).

  • Basisinformationen

    Wenn Sie Informationen über konkrete Unternehmen suchen, können Sie Einsicht in das Handelsregister nehmen.

    Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. 

    Das Handelsregister enthält Informationen über Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.). Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten. Sie finden im Handelsregister auch Kleingewerbetreibende, die die Eintragung freiwillig vornehmen ließen.

    Sie können einen Auszug aus dem Handelsregister bekommen, das heißt einen Ausdruck aus dem elektronisch geführten Handelsregister.

    Wenn Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden sogenannte Abschriften gefertigt.

    Folgende Handelsregisterauszüge können erteilt werden:

    • Aktueller Auszug. Dieser enthält die aktuellen Eintragungen.
    • Chronologische Auszug. Dieser enthält die aktuellen und bereits gelöschten Eintragungen seit 2007.
    • Historischer Auszug. Dieser enthält alle Eintragungen vor 2007.
  • Ablauf

    Zur Einsichtnahme in das Handelsregister steht Ihnen im Internet das gemeinsame Registerportal der Länder zur Verfügung. Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach registrierten Unternehmen zu suchen. Wenn Sie sich registrieren lassen, ist der Registerinhalt zudem als PDF-Dokument online abrufbar (gebührenpflichtig).

    Darüber hinaus können Sie das Handelsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im Registergericht (kostenfrei) einsehen und dort (gebührenpflichtig) einen Ausdruck oder eine Abschrift anfertigen lassen.

    Weitere Hinweise

    Elektronisches Handelsregister

    Seit 1. Januar 2007 wird das Handelsregister ausschließlich elektronisch geführt. Im gemeinsamen Internetportal der deutschen Registergerichte stehen Daten aus folgenden öffentlichen Verzeichnissen zur Verfügung:

    • Handelsregister
    • Genossenschaftsregister
    • Partnerschaftsregister
    • Vereinsregister (zum Teil)
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    Für die Einsicht in Handelsregisterdaten und Dokumente in der Geschäftsstelle des Gerichts werden keine Gebühren erhoben.

  • Rechtsgrundlagen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wie bewerten Sie die Seite?*

*Pflichtfeld

Aktualisiert am 12.11.2024

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm