Sie können Ihre Pilot:innenlizenz unter bestimmten Voraussetzungen um Klassen- und Musterberechtigungen erweitern sowie diese erneuern.
Wenn Sie eine Pilot:innenlizenz für Flugzeuge (PPL(A)) oder Hubschrauber (PPL(H)) nach Sichtflugregeln haben, können Sie den Eintrag weiterer Klassen- und Musterberechtigungen beantragen. Sie können die Berechtigung auch erneuern lassen.
PPL(A) steht für die Privatpilot:innenlizenz für Flugzeuge (Private Pilot Licence Aeroplane). Die Abkürzung PPL(H) steht für Privatpilot:innenlizenz für Hubschrauber (Privat Pilot License Helicopter). Die Lizenzen gelten für nicht-gewerbliche Flüge.
Eine Klassen- oder Musterberechtigung gibt an, welche Art von Luftfahrzeug Sie fliegen dürfen. Wenn Sie eine neue Klasse oder ein neues Muster fliegen möchten, müssen Sie Ihre Lizenz entsprechend erweitern oder erneuern lassen.
Dazu müssen Sie sich bei einer Ausbildungsorganisation (ATO/DTO) anmelden, die für die jeweilige Berechtigung zugelassen ist. Dort legen Sie eine theoretische und eine praktische Prüfung ab. Bei erfolgreich absolvierten Prüfungen können Sie den Eintrag weiterer Klassen- und Musterberechtigungen bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Berechtigungen sind begrenzt gültig. Vor Ablauf der Frist können Sie die Berechtigung verlängern lassen. Ist die Berechtigung abgelaufen, können Sie diese erneuern. Die Ausbildungsorganisation beurteilt, ob Sie eine Auffrischungsschulung benötigen.
Wenn Sie Fragen zu den Formularen haben, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.
40,00 EUR bis 100,00 EUR
Klassen- und Musterberechtigungen erfordern 6 Monate nach der Befähigungsüberprüfung eine Antragstellung.
1 Woche bis 2 Wochen
Aktualisiert am 07.04.2026