Änderungen und Ergänzungen in Pilot:innenlizenzen eintragen lassen
Wenn Sie Ihre Pilot:innenlizenz ergänzen oder ändern lassen möchten, müssen Sie dies beantragen.
Wenn Sie Ihre Pilot:innenlizenz ergänzen oder ändern lassen möchten, müssen Sie dies beantragen.
Wenn Sie im Umkreis von 1,5 km um einen Flugplatz im Land Bremen Kinderballone aufsteigen lassen möchten, brauchen Sie eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde.
Wenn Sie in einem Luftsportverband oder Modellflugverein ein Flugmodell betreiben möchten, müssen Sie – je nach Gewicht, Antriebsart und Einsatzzeit – eine Betriebserlaubnis beantragen.
Sie dürfen eine Drohne ohne vorherige Erlaubnis nur fliegen lassen, wenn Sie die Bedingungen der offenen Betriebskategorie einhalten. Ist dies nicht möglich, benötigen Sie eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Betriebskategorie.
Als Ausbildungsorganisation müssen Sie Bewerber:innen für eine Pilot:innenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber der zuständigen Behörde melden. Bei Lizenzen für Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) muss dies nur bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit der bewerbenden Person erfolgen.
Sie können Ihre Pilot:innenlizenz unter bestimmten Voraussetzungen um Klassen- und Musterberechtigungen erweitern sowie diese erneuern.
Wenn Sie Flugkörper steigen lassen wollen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums beantragen. Eine Erlaubnis kann zum Beispiel für Feuerwerkskörper, Ballone, Drachen, Scheinwerfer und Laser notwendig sein.
Sie wollen mit einem Luftfahrzeug außerhalb der dafür genehmigten Flugplätze starten und landen? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis für den Außenstart und die Außenlandung.
Sie können Ihre Pilot:innenlizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), Segelflugzeuge (SPL) und Ballone (BPL) um weitere Klassen, Muster oder Gruppen erweitern lassen, wenn Sie eine Zusatzausbildung unternommen haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Klassenlehrberechtigung (CRI) oder Fluglehrer:innenberechtigung (FI) beantragen.
Wenn Sie eine Veranstaltung auf Ihrem Flugplatz durchführen möchten, bei der Luftfahrzeuge im Flug zu Schau gestellt werden oder in einem Wettbewerb gegeneinander antreten, dann benötigen Sie eine Genehmigung. Diese müssen Sie bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.
Wenn Sie mit Drohnen geografische Gebiete überfliegen wollen, müssen Sie unter Umständen eine Erlaubnis beantragen.
Die Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Lehrberechtigte müssen Sie beantragen.
In bestimmten Fällen können Sie Ihre Pilot:innenlizenz neu ausstellen lassen.
Wenn Sie die Ausbildung als Pilot:in absolviert und den Prüfungsflug bestanden haben, können Sie Ihre Pilot:innenlizenz beantragen, um alleine fliegen zu dürfen.
Eine Erteilung, Erneuerung, Erweiterung oder Verlängerung einer Prüfungsberechtigung für Pilot:innenlizenzen müssen Sie beantragen.
Wenn Sie eine veraltete Pilot:innenlizenz besitzen, die vor dem Jahr 2011 ausgestellt worden ist, können Sie diese gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Luftfahrtbehörde umwandeln lassen.
Sie haben eine Pilot:innenlizenz, die nicht von einem Mitgliedstaat der EASA ausgestellt wurde? Dann können Sie Ihre Lizenz in eine Lizenz nach EU-Recht umwandeln.
Für den Wechsel der Zuständigkeit und Übertragung einer ausländischen Pilot:innenlizenz aus einem EASA-Mitgliedstaat zur Luftfahrtbehörde Bremen (Transfer-in) müssen Sie einen Antrag stellen.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erweiterung Ihrer Pilot:innenlizenz auf eine Wolkenflug- Kunstflug-, Bergflug-, Nachtflug- oder Schleppberechtigung und die Berechtigung zum gewerblichen Flugbetrieb beantragen.
Wenn Sie eine praktische Prüfung als Privatpilot:in für das Führen von Luftfahrzeugen ablegen möchten, müssen Sie sich anmelden.
Wenn Sie eine theoretische Prüfung als Bewerber:in um eine Lizenz zum Führen von Flugzeugen und Hubschraubern, Leichtluftfahrzeugen, Segelflugzeugen nach Sichtflugregeln oder Freiballonen absolvieren möchten, müssen Sie sich anmelden.
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Aktualisiert am 13.05.2026